„Ich bedaure, dass der Europäische Gerichtshof die Regeln in CETA zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten für mit dem EU-Recht vereinbar erklärt hat. Wichtiger als die juristische Frage ist jedoch die politische: Wollen wir Sonderklagerechte für ausländische Investoren? Die vielfältigen europaweiten Proteste, die Stellungnahmen vieler Verbände sowie die millionenfach unterschriebene selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA sprechen eine eindeutige Sprache. Im Übrigen gibt es keinerlei Begründung für diese Sonderklagerechte zwischen entwickelten Rechtsstaaten, ebenso wenig wie für die Besserstellung ausländischer gegenüber inländischen Investoren“, kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, das heute veröffentlichte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zu CETA. Ernst weiter:
„Handelsabkommen müssen dazu genutzt werden, weltweit hohe Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zu etablieren. Denn Handel muss zuallererst den betroffenen Menschen zugutekommen, nicht den Konzernen. CETA ist wie all die anderen derzeit verhandelten Freihandelsabkommen kein Schritt in Richtung fairer Handel - CETA steht für die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, für Druck auf die bäuerliche Landwirtschaft, für Lobbyismus von Großkonzernen und das Risiko exorbitant hoher Schadensersatzzahlungen im Rahmen von Investor-Staat-Klagen. Die noch ausstehende Ratifizierung von CETA in Bundestag und Bundesrat wird Gelegenheit sein, unsere Kritik erneut zum Ausdruck zu bringen. Wir würden uns freuen, wenn auch Grüne und Sozialdemokraten ihren ursprünglichen Widerstand aufrechterhalten.“