„Die Bundesregierung hat die Versprechen, die sie vor zwei Jahren gegeben hat, erwartbar nicht einlösen können. Eine Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie ohne Uploadfilter war von Anfang an eine Illusion. Auch dafür, Kreativen eine gerechte Vergütung zu sichern, ist der Entwurf nicht hinreichend“, kommentiert Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, den heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform (DSM-Richtlinie). Sitte weiter:
„Zum einen ist anzuerkennen, dass einige Maßnahmen, wie beispielsweise die Kennzeichnung erlaubter Nutzungen, zur Sicherung der Nutzerinnen- und Nutzerrechte in Artikel 17 vorgesehen sind. Aber diese bleiben hinter dem zurück, was in früheren Entwürfen vorgesehen war. Der Anspruch, dass zulässige Inhalte in keinem Fall sofort automatisiert geblockt werden, ist einfach aufgegeben worden. Gleichwohl werden auch diese abgeschwächten Regelungen immer noch von diversen Interessenverbänden der Verwerterindustrie heftig bekämpft. Wir gehen davon aus, dass Artikel 17 im laufenden Verfahren vor dem EuGH keinen Bestand haben wird, und werden uns vor diesem Hintergrund im Sinne starker Nutzerinnen- und Nutzerrechte engagieren.
Zum anderen wollen wir Regelungen im Urhebervertragsrecht voranbringen, die die Verhandlungsposition von Urheberinnen und Urhebern deutlich stärken, um ihnen eine gerechte Vergütung zu sichern. Trotz einiger Verbesserungen wie der neuen Transparenzpflicht ist der vorliegende Entwurf dafür völlig unzureichend. Insofern müssen vor allem kollektive Vergütungsregeln und kollektive Rechtsdurchsetzung gestärkt werden, unter anderem durch die Einführung eines Verbandsklagerechts.
Das im Entwurf wiederbelebte Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist in Deutschland bereits gescheitert. Es wird ihm in seiner neuen Form nicht besser ergehen. Insbesondere sind damit die Versprechen gegenüber den Urheberinnen und Urhebern nicht erfüllbar.
Schließlich haben die Erfahrungen aus der Pandemie erneut gezeigt, wie wichtig auch der digitale Zugang zu Bildung, Wissenschaft und Kultur ist. Leider ist diese Erkenntnis dem Entwurf nicht anzumerken. Nicht einmal die längst geltenden Erlaubnisse für Bildung und Wissenschaft werden endlich vollständig entfristet und auch eine zeitgemäße Regelung zum Verleih von E-Books bleibt aus.
Insgesamt bleibt der Entwurf trotz ein paar sinnvoller Ansätze deutlich hinter dem zurück, was eigentlich notwendig wäre: Ein gerechter Interessenausgleich und ein zeitgemäßes Urheberrecht sowohl im Sinne der Kreativen wie der Nutzerinnen und Nutzer."