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Bei Glyphosat erst Fragen klären, dann entscheiden

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

„Solange die Unterschiede bei der Bewertung der Gesundheitsgefährdung durch Glyphosat zwischen der Krebsforschungsagentur der WHO, IARC und der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA nicht abschließend geklärt sind, ist eine weitere Zulassung dieses Unkrautvernichters für 15 Jahre aus Sicht der LINKEN unverantwortlich. So muss dringend geklärt werden, ob ein generelles Verbot notwendig ist, weil die Gefahr unabhängig von Grenzwerten zu groß ist“, so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE. Tackmann weiter:

„Offen ist auch, ob Menschen nicht viel häufiger diesen Wirkstoff aufnehmen, als bisher angenommen, weil er ihnen im Alltag über Lebensmittel, Stoffe oder Hygieneartikel unwissentlich begegnet. Vor diesem Hintergrund begrüße ich, dass die EU-Kommission die Entscheidung über die Glyphosat-Zulassung verschoben hat. Damit ist auch der Versuch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, eine ernsthafte Debatte zu blockieren, zunächst einmal gescheitert.

Glyphosat ist das deutschlandweit am meisten verkaufte Pflanzenschutzmittel. In der Landwirtschaft schwankt der Verbrauch nach den Absatzzahlen der letzten Jahre zwischen 5.000 und 6.000 Tonnen. Im nichtberuflichen Bereich, also in Parks, Grünanlagen, privaten Gärten usw., stieg der Absatz von Glyphosat nach Aussage der Bundesregierung in Deutschland sogar von 40 Tonnen im Jahr 2012 auf 95 Tonnen im Jahr 2014. Dieser Bereich ist kaum kontrollierbar.

Mit steigender Nutzung steigt das Risiko, dass der Wirkstoff in die Nahrungskette gelangt. So können sich auch geringe Rückstände zum Problem addieren, auch wenn einzelne Grenzwerte nicht überschritten wurden. Erst recht bei unsachgemäßem Umgang und bei Importware.

Deshalb fordert DIE LINKE als Sofortmaßnahme schon lange das Verbot von Glyphosat in der sogenannten Vorerntebehandlung als Hochrisiko für den Eintrag von Glyphosat in Lebensmittel sowie für den privaten Bereich, für den ein sachgemäßer Umgang nicht zu sichern ist.“