Der Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim, erklärt:
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat am 20. September 2011 die Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 23. März 2010 auf Kosten des ZDF zurückgewiesen. Dem ZDF ist es nunmehr auch höchstrichterlich verboten, die Äußerung von Frau Birthler "in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss das Hanseatische Oberlandesgericht in dessen Urteil bestätigt, dass das ZDF "unzureichend" recherchiert und "insgesamt unausgewogen" berichtet habe. Von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung könne keine Rede sein. Damit hat sich bestätigt, was Gregor Gysi von Anfang an erklärte, dass die Behauptung von Frau Birthler falsch und eine üble Nachrede ist und dass sich das ZDF dieser Sicht niemals hätte anschließen dürfen.
Interessant wird nun sein, ob die Medien, insbesondere das ZDF über den Beschluss des Bundesgerichtshofes ebenso ausführlich berichten wie seinerzeit über den vom Hanseatischen Oberlandesgericht aufgehobenen ersten Beschluss des Landgerichts Hamburg.
Auch beim Spiegel darf man gespannt sein, ob er diesem höchstrichterlichen Beschluss so viel Raum einräumt wie dem aufgehobenen Beschluss. In seinem ganzseitigen Beitrag ging der Spiegel damals davon aus, dass Gregor Gysi in einer völlig neuen Lage sei, sich vollständig verirrt hätte etc. Auch hier müsste ja wohl spätestens nach der höchstrichterlichen Bestätigung von Gysis Position ein selbstkritischer Beitrag folgen.
Wie dem auch sei. Der Bundesgerichtshof sah keinerlei Gründe dafür, die vom ZDF begehrte Revision zuzulassen und hat Gregor Gysi damit in vollem Umfang Recht gegeben. Die diesbezüglichen Vorwürfe gegen ihn waren und bleiben falsch.