„Lange genug wurde die Tätigkeit einer gesellschaftlich wichtigen Organisation der Zivilgesellschaft wie attac durch die falsche Auslegung der Vorschriften der Abgabenordnung behindert. Umso mehr freut es mich, dass die Klage von attac gegen die Entscheidung des Finanzamtes, die Tätigkeit von attac in den Jahren 2010 bis 2012 nicht als gemeinnützig anzuerkennen, zum Erfolg geführt hat“, erklärt Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts. Pitterle weiter:
„Die Entscheidung des Finanzgerichtes macht Mut und zeigt, dass man sich gegen die Verfehlungen des Finanzamtes durchaus zur Wehr setzen kann. Es ist auch absolut unverständlich, dass ausgerechnet attac betroffen war. Wenn man sich das Sammelbecken der gemeinnützigen Organisationen mal ansieht, sollte man an ganz anderer Stelle stutzig werden, zum Beispiel bei der ‚Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger e.V.‘: Dort huldigt man Angehörigen der Wehrmacht und der Waffen-SS, die mit dem von Adolf Hitler verliehenen Ritterkreuz dekoriert wurden. Oder nehmen wir die ‚Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V.‘: Das ist ein Lobbyverband, der die Interessen der deutsche Rüstungsindustrie vertritt und entsprechende Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern pflegt. Es ist eine Unverschämtheit, dass solche Organisationen von den Finanzämtern als gemeinnützig anerkannt werden und so in den Genuss steuerlicher Privilegien kommen.“