„Die Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern zeigen der Bundesregierung deutlich den Handlungsbedarf auf. Auf der einen Seite muss es darum gehen, der Entgrenzung von Arbeitszeit einen Riegel vorzuschieben, auf der anderen Seite muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Beschäftigungsumfang garantiert werden. In besonderem Maße betrifft dies Frauen, die neben der allgemeinen Benachteiligung am Arbeitsmarkt auch bei den Arbeitszeiten Probleme haben, ihre Wünsche zu realisieren. Oft sind Frauen mangels Alternativen gezwungen, in nicht existenzsichernder Teilzeit und Minijobs zu arbeiten. Die Bundesregierung muss endlich bessere Voraussetzungen für eine gerechte Verteilung der Arbeitszeit schaffen“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zur Entwicklung der tatsächlichen und gewünschten Arbeitszeit. Zimmermann weiter:
„Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit muss auf 40 Stunden in der Woche gesenkt werden. Zudem müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit für die Beschäftigten verbessert werden. Um vor allem Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen, ist ein Rechtsanspruch auf ein Minimum an Arbeitsstunden einzuführen. Generell ist die Stellung der Beschäftigten bezüglich der Veränderung ihrer Arbeitszeit zu schwach, da Ansprüche nur im Klageverfahren durchgesetzt werden können und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich das nicht trauen. Die Bundesregierung muss stärkere und praxistauglichere Rechtsansprüche hinsichtlich der Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten verankern. Insbesondere bedarf es besserer Angebote zur Kinderbetreuung, auch in den so genannten Randzeiten.“