"Obwohl die Istanbul-Konvention bereits seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist noch viel zu wenig für den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen geschehen. Hierzulande wird alle zweieinhalb Tage eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet und jede Stunde werden im Durchschnitt 13 Frauen Opfer von Gewalt in ihrer Partnerschaft. Doch das Agieren der Bundesregierung ist enttäuschend. Eine Gesamtstrategie für die Umsetzung der Konvention fehlt, ebenso ein Nationaler Aktionsplan und eine Koordinierungsstelle. Es gibt nicht einmal eine zeitliche Planung oder Konzeption dafür“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Reichinnek weiter:
„Vor allem bei der Ausfinanzierung und Ausgestaltung des Hilfesystems, wie z.B. Beratungsstellen und Frauenhäusern, verweist die Regierung auf die Länder und stützt sich auf das Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘, das finanzielle Mittel zur Verfügung stellen soll. Dabei ignoriert sie die hohen Hürden, die es unmöglich machen, die bereitgestellten und dringend notwendigen Gelder abzurufen.
Weiteren Handlungsbedarf, um Zwangssterilisationen ‚einwilligungsunfähiger‘ Personen durch die Streichung des § 1905 BGB zu verhindern, erkennt die Bundesregierung ebenso wenig wie Versorgungslücken im Bereich der medizinischen Versorgung nach sexueller Gewalt, wie z.B. bei Nichtversicherten.
Hieß es im Wahlkampf noch, dass die Vorbehalte zu Art. 59 Abs 2 u. 3 der Istanbul-Konvention bzgl. geflüchteter Frauen zurückgenommen werden sollen, so will die Bundesregierung jetzt nur noch prüfen, inwieweit eine Aufrechterhaltung der Vorbehalte nach ihrem automatischen Auslaufen 2023 erforderlich ist.
Die Bundesregierung muss endlich mehr für den Schutz von Frauen vor Gewalt auf allen Ebenen tun. Sie muss dringend handeln, ein ‚Weiter so‘ wie schon bei der letzten Regierung darf es nicht geben. Wir brauchen endlich eine staatliche Koordinierungsstelle, eine Umsetzungsstrategie, regelmäßige Datenerhebungen, einen umfassenden Ausbau mit guter Finanzierung des gesamten Hilfesystems und beim Umgangs- und Sorgerecht muss dem Gewaltschutz oberste Priorität eingeräumt werden.“