„Zunächst wird die sogenannte ‚Grundrente‘ nun an die Neurentnerinnen und Neurentner ausgezahlt, dann wird mit den Ältesten weitergemacht. Es ist zu hoffen, dass die Rentenversicherung das gut hinkriegen wird. Ich freue mich für jede Rentnerin und jeden Rentner, die oder der von dem Zuschlag von durchschnittlich wohl 80 Euro profitieren wird. Aber: Die Union hat den Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gekürzt. Sonst wären es durchschnittlich nicht 80, sondern 100 Euro im Monat gewesen. Darum fordert DIE LINKE, diese Kürzung wieder abzuschaffen“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Birkwald weiter:
„Die Union hat außerdem den Zugang zur sogenannten ‚Grundrente‘ erschwert: 33 Beitragsjahre sind als Einstiegshürde zu hoch. Ich fordere eine Absenkung auf 25 Jahre. Aufgrund der Armenfeindlichkeit der CDU/CSU werden nicht drei Millionen Menschen, sondern nur noch etwa 1,3 Millionen den fälschlicherweise ‚Grundrente‘ genannten Zuschlag erhalten.
Damit mehr arme Menschen von der sogenannten ‚Grundrente‘ profitieren, müssen beispielsweise Zeiten der Arbeitslosigkeit, des Mutterschutzes und vor allem die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente mitgezählt und die für durchschnittlich 80 Euro unsinnige und sehr bürokratische Einkommensprüfung abgeschafft werden. Millionen Menschen mit sehr niedrigen Renten werden maßlos enttäuscht sein, wenn sie da durchfallen. Ich rechne mit vielen Klagen. DIE LINKE wird nach einer ersten Bilanz im nächsten Jahr für einen echten, unbürokratischen und vor allem armutsfesten Zuschlag für Niedrigverdienende kämpfen.
Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro netto leben müssen. Darum brauchen wir eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro. Was in Österreich mit drei armutsfesten Mindestrenten gestaffelt nach Beitragsjahren oder in den Niederlanden mit 1.218 Euro Grundrente im Alter nach 50 Jahren Leben in den Niederlanden gelingt, sollte auch in Deutschland möglich sein - denn die Würde des Menschen ist unantastbar. Und Artikel 1 unseres Grundgesetzes muss selbstverständlich auch für Rentnerinnen und Rentner gelten.“