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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Amira Mohamed Ali,

Wir stimmen heute über zwei Gesetzentwürfe der Koalition ab, mit denen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften geschaffen werden sollen.

Während der Coronapandemie mussten wir alle lernen, mit virtuellen Werkzeugen umzugehen. Für die meisten von uns war das zunächst ungewohnt. Nach ein paar Monaten hatten wir uns aber daran gewöhnt, unsere Fraktions-, Partei- und sonstigen Sitzungen virtuell abzuhalten. Selbst Weihnachten wurde in einigen Familien per Zoom gefeiert.

Für Unternehmen wurden anlässlich der Pandemie und den damit zusammenhängenden Kontaktbeschränkungen Sonderregelungen geschaffen, die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenkünfte von Gremien, wie die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, durch ein virtuelles Zusammenkommen ermöglichten. Entsprechende Regelungen wurden nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern auch für andere juristische Personen, etwa Vereine oder Genossenschaften, geschaffen.

Während zivilgesellschaftliche Organisationen, wie Parteien oder Vereine, ein besonderes Interesse haben, ihre Sitzungen wieder in Präsenz abzuhalten, gibt es seitens der Unternehmen den verständlichen Wunsch, in Zukunft zumindest eine Auswahlmöglichkeit zwischen virtuellen- und Präsenzsitzungen zu haben. Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition, den Rahmen für eine praktikable und rechtssichere Form der Durchführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften zu schaffen.

Positiv ist aus unserer Sicht auch die Schaffung einer dauerhaften Rechtsgrundlage für virtuelle Generalversammlungen von Genossenschaften.

Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Aktionärsrechte bei einer virtuellen Hauptversammlung in einem vergleichbaren Umfang wie bei einer Hauptversammlung in Präsenz gewahrt sind. Eine der wichtigen Prinzipien, mit denen eine lebendige Debattenkultur auf der Hauptversammlung ermöglicht werden soll, ist klassischerweise das Mündlichkeitsprinzip. Wir teilen in diesem Zusammenhang die Kritik, die unter anderem vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre geäußert wird, wonach die vorgeschlagene Trennung von Rede- und Fragerecht bei virtuellen Hauptversammlungen das Mündlichkeitsprinzip schwächt. Hier sollten nach unserer Auffassung bessere rechtliche und technische Lösungen möglich sein, um dem Mündlichkeitsprinzip auch in virtuellen Sitzungen die notwendige Geltung zu verleihen.

Bei den vorgelegten Entwürfen fehlen zudem Reglungen, die hybride Sitzungen, bei denen in Präsenzsitzungen eine virtuelle Zuschaltung von Teilnehmern erfolgt, rechtssicher regeln.

Das Ansinnen der Koalition, einen praktikablen und rechtssicheren Rahmen für die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften zu schaffen, begrüßen wir. Bei den konkreten Gesetzentwürfen sehen wir aber noch Nachbesserungsbedarf in Bezug auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Wir werden uns bei der Abstimmung daher enthalten.