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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Thomas Lutze,

Heute beschließen wir eine Erleichterung für die Anwohnerinnen und Anwohner von Umleitungsverkehren. Ausweich- und Belastungsverkehre stellen oftmals eine gravierende Belastung für die Bevölkerung dar. Sie müssen Tag und Nacht mehr Verkehr ertragen, leiden unter Lärm und Schadstoffbelastung. Deswegen ist es richtig, dass mit dieser Gesetzesänderung wenigstens im Bereich des Lärmschutzes ein wenig Abhilfe geschaffen wird, und deswegen stimmt Die Linke im Bundestag hier auch zu.

Nichtsdestotrotz haben wir auch Kritik am Gesetzentwurf. Wieso soll zusätzlicher Lärmschutz nur dann bewilligt werden, wenn die Sperrung der entsprechenden Bundesfernstraße mindestens zwei Jahre andauern soll? Ist Lärm weniger belastend, wenn man ihm nur anderthalb Jahre lang ausgesetzt ist? Außerdem wird niemandem zu vermitteln sein, dass es keinen Anspruch auf zusätzlichen Schutz gibt, wenn eine Maßnahme statt 24 Monate nur 23 Monate dauert. Da ist Frust vor Ort vorprogrammiert.

Darüber hinaus: Oftmals verlängern sich Baumaßnahmen und damit auch die dazugehörigen Sperrungen und Umleitungsverkehre über die geplante Bauzeit hinaus. Fällt der Lärmschutz dann plötzlich vom Himmel, wenn sich eine Maßnahme über mehr als zwei Jahre hinzieht? Wohl kaum.

Deshalb wäre es besser gewesen, nicht die Dauer der Baustelle und Umleitung zum Kriterium zu machen, sondern das Ausmaß der zu erwartenden Belastung für die Betroffenen. Dies könnte zum Beispiel anhand der prognostizierten zusätzlichen Fahrzeuge in einem Abschnitt oder schlicht anhand einer Dezibelgrenze erfolgen. Eine solche Regelung wäre wesentlich problemorientierter.

Zum Schluss noch ein Wort zum Antrag der CDU/CSU: Wir lehnen diesen Antrag ab. Wo sich Kapazitäten und Verkehrszahlen durch Neu- und Umbauten verändern, muss auch neu geplant werden.