Die Beschleunigung des Baus von LNG-Terminals wäre eigentlich eine Farce, wenn wir in normalen Zeiten leben würden. Hier soll Infrastruktur für fossile Energien beschleunigt werden, aus der wir ja eigentlich so schnell wie möglich aussteigen müssen. Nun sind die Zeiten aber nicht normal, und es rächt sich, dass die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte Deutschland in eine fossile Ressourcenabhängigkeit gebracht haben, aus der wir heute nicht in dem Tempo aussteigen können, wie es die internationale Friedenspolitik und der Klimawandel erfordern würden.
Erdgas ist in Deutschland eine Brückentechnologie, ein Kompromiss im Wärmesektor, der uns für das Beheizen von Wohnungen, Krankenhäusern und für die Industrie Prozesswärme bereitstellt und das auch noch so lange tun muss, bis die fossile Wärme durch erneuerbare Wärme ersetzt werden kann. Im Interesse der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik für die kommenden Winter, insbesondere für die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, wo ein Wechsel weg vom Erdgas noch nicht möglich ist, bedarf es kurzfristiger Alternativen zu russischem Erdgas.
Dafür sind Kapazitäten für die nächsten Winter nötig, die mit den schwimmenden Terminals gedeckt werden könnten. Sie könnten mögliche Versorgungslücken für einige Jahre füllen, bis der Ausbau der erneuerbaren Wärme weit genug fortgeschritten ist. Was dafür aber nicht nötig ist, ist der beschleunigte Ausbau der permanenten nichtschwimmenden Terminals. Weshalb es für die dieselben Ausnahmen beim Planungsrecht geben soll, ist unklar.
Wir anerkennen, dass die Betriebsgenehmigungen von vornherein befristet werden sollen; so wird etwaigen Investitionsschutzklagen oder Debatten über Laufzeiten vorgegriffen. Die Frist 2043 ist uns aber zu lang. Der Ausstieg auch aus LNG muss schneller gehen, damit Deutschland seinen Beitrag zum 1,5‑Grad-Ziel erfüllen kann.
Die Versorgungssicherheit bei der öffentlichen Daseinsvorsorge muss gewährleistet sein. Zu klären, inwieweit etwaige Versorgungslücken beim Gas nicht auch anders als mit diesem Beschleunigungsgesetz verhindert werden können, erfordert Zeit, die wir nicht haben. Zu viele Fragen sind unbeantwortet geblieben; eine dezidierte, für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Bedarfsplanung liegt nicht vor.
In der Abwägung zwischen Klimaschutz und Versorgungssicherheit kommen wir zu dem Schluss, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen können, er das Risiko eines Versorgungsausfalls mit verheerenden Folgen aber zumindest absenken kann. Deshalb enthalten wir uns.