Es wäre ja gewissermaßen fatal, wenn eine mögliche jährliche Förderung der EU im Rahmen der GAP-Strategiepläne in Höhe von fast 2,2 Millionen Euro für den Hopfensektor verloren ginge. Insofern ist die Neufassung des Hopfengesetzes, wie sie hier angestrebt wird, sinnvoll und berechtigt.
Das BMEL erhält durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit, auf dem Wege der Rechtsverordnung die Details zu den mit der Förderung verbundenen operationellen Programmen und zu den Betriebsfonds zu erlassen. Das klingt rein technisch und ist es auch. Was aber verbirgt sich dahinter?
Bekanntlich ist die Bundesrepublik Deutschland ein Land mit entsprechender Bierqualität, auch wenn das sogenannte deutsche Reinheitsgebot eher eine Zollmaßnahme als ein Qualitätssiegel war. Damit die Ausgangspflanze Hopfen für die Bierproduktion und, seltener, als Arzneimittel weiterhin wachsen und gedeihen kann, bedarf es auch in der Praxis der Hopfenerzeugung einer entsprechenden Pflege und Nachhaltigkeit.
Ich bin mir sicher, dass sich die Hopfenpflanzerinnen und Hopfenpflanzer bei uns ihrer Verantwortung für hochwertige Produkte bewusst sind. Jetzt erhalten sie durch die EU-Förderung die Möglichkeit, vor allem in der Forschung im Sinne der Nachhaltigkeit noch besser tätig zu werden; denn der Klimawandel macht auch vor den Hopfenanbaugebieten nicht halt.
Im Gesetzentwurf wird besonders hervorgehoben, dass Programme und Betriebsfonds Forschungsvorhaben zur Neuzüchtung von Hopfensorten fördern sollen, die resistenter gegen Krankheiten und Schädlinge sowie widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Hitze sind. Dies ist auf jeden Fall zu begrüßen, auch wenn wir als Linke immer wieder darauf aufmerksam zu machen haben, dass hierbei gentechnische Veränderungen ausgeschlossen werden müssen. Wir appellieren daher einmal mehr an das BMEL, seine eigenen Vorgaben im Zusammenhang mit genveränderten Organismen einzuhalten und mögliche Folgeentwicklungen miteinzubeziehen. Wir werden das im Auge behalten und entsprechend bewerten.
Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir davon überzeugt sind, dass EU-Mittel in Forschungsvorhaben richtig eingesetzt sind. Wir hoffen auf eine zielgenaue Auszahlung.
Unnötig scheint mir dabei der Hinweis auf die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hopfenwirtschaft; denn diese ist wohl kaum bedroht, da Deutschland bei der Hopfenerzeugung seit Jahren weltweit auf Platz 2 steht. Viel wichtiger ist die Erhaltung hochwertiger Hopfenpflanzen durch sozialökologische Maßnahmen.