Zum Hauptinhalt springen

Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Thomas Lutze,

Die CDU/CSU hat einen Antrag zum Thema Caravaning-Tourismus vorgelegt. Wie die CDU/CSU richtig erkennt, ist der Caravaning-Tourismus nicht nur ein Wachstumsmarkt, sondern auch eine wichtige Alternative in Zeiten einer Pandemie und Chaos an Flughäfen. Die Vorschläge der CDU/CSU zur Förderung des Caravanings finden wir grundsätzlich begrüßenswert, allerdings muss an einigen Stellen noch nachgeschärft werden. Positiv hervorheben möchte ich, dass die CDU/CSU die Wichtigkeit eines gut ausgebauten ÖPNVs für den Tourismus endlich erkennt. Gerade im Bereich des Caravaning-Tourismus setzt das eine Förderung im ländlichen Raum voraus.

Aber zu den Problemen des Antrags. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch eine langjährige Fahrpraxis nicht ausreicht, um Fahrzeuge mit höherem Gewicht sicher und kontrolliert zu führen. Jeder mit einem alten Führerschein der Klasse 3 kann das sicher bestätigen, wenn er alle paar Jahre mal einen Lkw mit 7,5 Tonnen fährt. Weil Caravans auch aufgrund von elektrischen Antrieben immer schwerer werden, geht Ihre Forderung, mit der EU-Führerscheinrichtlinie die neue Führerscheinklasse B nach drei Jahren Führerscheinbesitz zu öffnen, zwar in die richtige Richtung, sollte aber durch eine zusätzliche Nachschulung von vier bis sechs Stunden begleitet werden. Entgegen der Suggestion Ihres Antrages ist der Besitz eines Führerscheins eben kein Nachweis für eine tatsächliche Fahrpraxis.

Beim Thema Überholverbot möchte ich Ihrem Antrag deutlich widersprechen. Ein Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sollte bestehen bleiben. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Hauptursache für Unfälle bei dieser Fahrzeugklasse und sollte nicht durch Überholvorgänge begünstigt werden. Der ACE fordert daher auch, dass es für diese Fahrzeugklasse eine Höchstgeschwindigkeit gibt. Diese Punkte können wir gerne ausgiebig im Ausschuss diskutieren.