Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir teilen die Einschätzung des Bundesjustizministeriums, dass verwaltungsgerichtliche Verfahren zu bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen oft zu lange dauern. Das liegt natürlich an ihrer Komplexität; in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergeben sich oftmals Schwierigkeiten. Deswegen gehen wir beim von Ihnen angeführten Ziel des Gesetzentwurfes, die Verfahrensdauer bei diesen Vorhaben zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen, mit.
(Beifall bei der LINKEN)
Wobei wir aber nicht mitgehen, ist Ihre Strategie, die allein darauf setzt, den Rechtsschutz gegen Planungs- und Zulassungsentscheidungen zu verkürzen oder einzuschränken
(Kaweh Mansoori [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)
durch die Verkürzung des Instanzenwegs, durch Heilungs- und Unbeachtlichkeitsregeln, durch Fristverkürzungen, Einwendungsausschlüsse und Einschränkung des Eilrechtsschutzes. Es ist doch in der Regel nicht der Rechtsschutz, der bisher Schnelligkeit verhindert hat. Es ist die Menge der verfahrens- und materiellrechtlichen Anforderungen an Planungsfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben. Deshalb dauern die Verfahren so lange. Deshalb gibt es ein hohes Prozessrisiko. So sehen das im Übrigen auch Expertinnen und Experten.
Umweltschutzverbände fürchten, dass mit Ihrem Gesetzentwurf insgesamt nur wenig Tempo in die Sache kommen könnte. In den Kommunen wird darauf hingewiesen, dass für die Beschleunigung von Verfahren früher angesetzt werden sollte, weil es vor allem mehr Personal in den Verwaltungen braucht.
(Beifall bei der LINKEN)
Auch die Gewerkschaften drängen darauf, die Qualität des vorlaufenden Verfahrens zu verbessern, damit gerichtliche Auseinandersetzungen die Ausnahme bleiben. Die Anwaltschaft hat als den besseren Weg vorgeschlagen, das materielle Recht, soweit möglich, zu vereinfachen und noch praxistauglicher zu formulieren. Selbstverständlich brauchen wir Personalaufbau auch an den Verwaltungsgerichten, sonst bräuchte es kein Vorranggebot, wie es in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden in dieser Legislaturperiode heute nicht zum ersten Mal über Beschleunigung. Vieles soll schneller gehen: Verwaltungsprozesse, Planungsprozesse, praktische Umsetzung und vieles mehr. Ich bin mir sicher, dass viele in diesem Haus dieses Ansinnen grundsätzlich teilen, vor allem wenn es um Klimaschutz und Energiewende geht. Unter anderem damit begründen Sie Ihren Gesetzentwurf.
Aber ich bin mir auch sicher, dass wir vor lauter Beschleunigung nicht den Inhalt und die richtige Richtung aus dem Auge verlieren dürfen.
(Beifall bei der LINKEN)
Da bin ich wieder bei Ihrem Gesetzentwurf. Was gehört denn alles zu den bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen, von denen Sie sprechen? Auch fossile Infrastruktur, auch Autobahnen, auch Verkehrsflughäfen?
(Stephan Brandner [AfD]: Das hoffen wir sehr!)
Ich bin sicher nicht die Einzige, die in solchen Fällen Zweifel an der Vereinbarkeit mit Artikel 20a Grundgesetz hat.
(Beifall bei der LINKEN)
Schneller die Klimakrise zu befeuern, kann nicht in unserem Sinne sein und vor allem nicht im Sinne der nächsten Generation.
(Beifall bei der LINKEN)
Das sollten wir immer bedenken, wenn wir über Beschleunigung reden.
Ja, wir müssen in vielen Bereichen aufs Tempo drücken, und wir als Linke sind auch dabei. Ja, es gibt dabei Zielkonflikte. Diese sollten in einen angemessenen vernünftigen Ausgleich gebracht werden; denn es geht um Klimaschutz und Rechtsschutz, es geht um Energiewende und Bürgerbeteiligung, und es geht natürlich auch um Beschleunigung. Insofern wünsche ich uns gute Beratungen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)