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Verfahren beschleunigen - aber nicht zu Lasten von Beteiligung und Umwelt

Rede von Susanne Hennig-Wellsow,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist hier schon angesprochen wurden, aber ich möchte der Ampelkoalition nicht ersparen, auch noch etwas dazu zu sagen, weil es nämlich um Grundsätzliches geht. SPD, Grüne und FDP sind angetreten, das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung zu stärken. Sie wollten auch die Qualität der Gesetzgebung etwas verbessern. Aber so, wie das hier beim Raumordnungsgesetz gelaufen ist, geht es, glaube ich, nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist kein Umgang mit dem Parlament. Das ist kein Umgang mit Minderheitenrechten. So macht man keine guten Gesetze. Und schnell ist halt auch nicht immer gut.

Ich darf daran erinnern, dass es bereits wegen der sehr kurzen Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf sehr berechtigte Klagen von Verbänden gab, die darauf hingewiesen haben, dass eine gewissenhafte Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf auf diese Weise nahezu unmöglich ist, besser gesagt: unmöglich gemacht wird. Also, es ist grundsätzlich nicht akzeptabel, wenn Sie hier auf Verfahren setzen, die der Legitimation gerade nicht dienen, sondern stattdessen die Akzeptanz des Rechts schwächen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage das als Abgeordnete, ich sage das aber auch als Vertreterin der Bevölkerung, die sich darauf verlassen können muss, dass wir genug Zeit für die Gesetzgebung haben – für die Aussprachen, für Korrekturen, für Anhörungen, und ja, gerade auch, um Fehler zu vermeiden.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja richtig, dass wir – rasch, aber nicht überhastet – Entscheidungen brauchen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Infrastruktur und erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Dass wir das im Grundsatz begrüßen, haben wir hier im Parlament schon bestätigt. Aber: Bereits bestehende Regelungen dürfen dabei nicht nur als bürokratische Hürden angesehen werden. So ist die Digitalisierung der Verfahren zwar sinnvoll, etablierte analoge Beteiligungsformen dürfen deshalb aber nicht automatisch abgeschnitten werden; denn sonst weiß die berühmte 82‑Jährige aus Rügen nicht mehr, wie sie sich beteiligen soll.

(Beifall bei der LINKEN)

Nein.

(Roger Beckamp [AfD]: Schade!)

Andererseits lehnen wir es auch ab, den Ermessensspielraum von Behörden einzuschränken. Was Sie hier bei Abweichungen von Raumordnungszielen vorhaben, wird die Zahl der Zielabweichungsverfahren vermutlich steigen lassen und steht in Widerspruch zu deren Ausnahmecharakter.

Außerdem sollten gesetzliche Neureglungen nicht einer Beeinträchtigung von Umwelt und Natur Vorschub leisten. Es gibt wichtige Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien, die zu erreichen, für uns alle notwendig ist. Aber das geht aus unserer Sicht doch am besten, wenn bereits geltendes Recht ordnungsgemäß und zügig angewendet wird und die Vollzugsbehörden entsprechend in die Lage versetzt werden, die Vorschriften sachgemäß anzuwenden.

(Beifall bei der LINKEN)

Mehr Beschleunigung und Rechtssicherheit kann man ermöglichen durch Standardisierung, Konkretisierung und Harmonisierung im Naturschutz-, Umwelt- und Verfahrensrecht.

Und wir wenden uns klar dagegen, wenn Vereinfachungen in Genehmigungsverfahren dazu führen können, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verringern. Die Einbindung der Kommunen bei der Erarbeitung bzw. Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollte daher auch zukünftig gewährleistet sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon in der Anhörung zum Raumordnungsgesetz ist deutlich geworden, dass nicht alle von Ihnen geplanten Änderungen geeignet sind, die in Rede stehenden Verfahren auch wirklich zu beschleunigen. Sie haben uns bei der Beschleunigung an Ihrer Seite. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem unsere Vorschläge noch einmal aufgezeigt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)