Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
(Zuruf des Abg. Bernd Schattner [AfD])
Das Bundesverfassungsgericht hat aus guten Gründen entschieden, dass die Finanzierung der politischen Stiftungen gesetzlich geregelt werden muss. Es ist ein demokratischer Standardvorgang, rechtliche Grundsätze zu definieren, nach denen staatliche Mittel an Institutionen vergeben werden, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Demokratie leisten. Genau das kann dieses Gesetz bewirken. Dieses Gesetz kann ein wichtiger Baustein sein für eine zukünftige Brandmauer gegen rassistische, verschwörungsideologische und antidemokratische Bestrebungen, wie wir sie auch hier im Bundestag sehen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Stephan Brandner [AfD]: Wow, Frau Bünger! – Peter Boehringer [AfD]: Wo steht denn das im Grundgesetz mit den Verschwörungstheorien?)
Das betrifft auch die Stiftung der AfD. Es darf kein Geld für Feinde der Demokratie und Menschenwürde geben.
(Stephan Brandner [AfD]: Aber Sie kriegen doch auch was!)
Aber das ist keine Lex AfD.
(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Peter Boehringer [AfD]: Nee! Es ist eine Lex Rosa Luxemburg! Das stimmt!)
Wenn die AfD dieses Gesetz als ein Gesetz gegen sich betrachtet, dann ist das nicht das Problem des Gesetzes,
(Stephan Brandner [AfD]: Wie waren Sie denn daran beteiligt?)
sondern das mag daran liegen, dass die AfD Ziele verfolgt, die im Widerspruch zu den Grundwerten aus unserem Grundgesetz stehen.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
An dem Gesetzentwurf haben alle demokratischen Fraktionen, auch wir, mitgearbeitet.
(Stephan Brandner [AfD]: Ihre Partei hat auf Flüchtlinge schießen lassen, Frau Bünger! Erinnern Sie sich mal daran!)
Herr von Notz, das hätten Sie an dieser Stelle auch erwähnen können. Bedauerlicherweise will die Union nicht mit uns auf diesem Gesetzentwurf stehen.
(Stephan Brandner [AfD]: Oah! Das ist aber traurig!)
Dennoch gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, zum einen bei den Voraussetzungen der Förderung. Aus unserer Sicht ist es problematisch, dass bei der Auslegung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf das Bundesverfassungsschutzgesetz verwiesen wird, obwohl es dazu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gibt, die die FdGO wesentlich enger auslegen. Erforderlich ist daher aus unserer Sicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Konzentration auf wenige zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.
(Stephan Brandner [AfD]: Haben Sie Sorge um Ihre Stiftung?)
Dabei steht das Prinzip der Menschenwürde im Vordergrund, das durch die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ausgestaltet wird.
Ein weiterer Punkt: Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel? Erhebliche Entscheidungsmacht verbleibt nach dem bisherigen Entwurf am Ende bei den Verfassungsschutzbehörden. Wir hätten statt dem BMI und darüber auch dem Geheimdienst eher einer unabhängigeren Stelle wie der Bundestagspräsidentin das Vertrauen ausgesprochen.
(Zuruf des Abg. Peter Boehringer [AfD])
Der Geheimdienst hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass er mit seinen Einschätzungen zeitlich nicht auf der Höhe ist und dass Entscheidungen weder transparent noch demokratisch kontrollierbar erfolgen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich erinnere dabei an die Personalie Hans-Georg Maaßen. Deshalb fordern wir weiter die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Peter Boehringer [AfD]: Ein Bürgerrat wäre gut, oder?)