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Steuerklasse V abschaffen - Lohnsteuerabzug neu ordnen

Rede von Barbara Höll,

Das herkömmliche System des Lohnsteuerabzugs ist veraltet, beschäftigungs- und gleichstellungspolitisch riskant, weil es wesentlich auf dem Ehegattensplitting beruht. Von der Kombination Steuerklasse V (meist gering verdienende Frauen) und Steuerklassen III für die Ehemänner, geht keinerlei Impuls für eine Vollbeschäftigung und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen aus. Die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung aller Steuerpflichtigen ist der Weg zu mehr Steuer- und Geschlechtergerechtigkeit.

Berlin, Freitag, den 22. Juni 2007

Steuerklasse V abschaffen - Lohnsteuerabzug neu ordnen
- Drucksache 16/3649 -

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Lips, gerade in Bezug auf die Kinderbetreuung finde ich, dass der Worte genug gewechselt sind. Lassen Sie endlich Taten folgen, damit zumindest die Frauen, die heute schwanger sind, die Hoffnung haben können, dass sie eine Kinderbetreuung angeboten bekommen, und zwar in Ost und West.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 36,3 Prozent aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeitjobs, meist nicht freiwillig. Das ist die höchste Quote in Europa. Sie zeigt eindeutig, wie wenig die Wertschöpfung aus weiblicher Arbeit in Deutschland gefragt und gefördert wird.
Das konservative Familienmodell mit dem Mann als Hauptverdiener scheint in Deutschland besonders stabil zu sein. Gestützt wird es unter anderem durch das Steuerrecht und ganz besonders durch das veraltete Ehegattensplitting, dessen Neuausgabe in Form des Familiensplittings nicht viel moderner und nicht viel gerechter daherkommt.
Das deutsche Steuerrecht, insbesondere das Einkommensteuerrecht, bringt, gelinde gesagt, hohe Risiken bezüglich der Verteilungswirkung, aber vor allem auch für gleichstellungspolitische Maßnahmen mit sich. In fast allen europäischen Nachbarländern ist es Usus, alle individuell zu besteuern. Eine Zusammenveranlagung, wie es in Deutschland im Rahmen des Ehegattensplittings der Fall ist, gibt es dort nicht. Ungereimtheiten im System kommen zum Ausdruck, wenn man beispielsweise an die Kombination der Steuerklassen III und V denkt.
Ich nenne dazu ein Beispiel: Eine gut ausgebildete PR-Assistentin - verheiratet, Mutter eines Sohnes -, die Teilzeit arbeitet, da sie keine Kinderbetreuung hat, verdient monatlich 1 600 Euro brutto und bekommt 800 Euro auf die Hand. Ihr Mann - Referatsleiter im Gesundheitsamt, natürlich in der Steuerklasse III -, der Vollzeit arbeitet, verdient dreimal so viel und bekommt 3 000 Euro heraus. Zusätzlich erhält er am Jahresende einen Ausgleich in Form der Steuerrückzahlung, weil sowieso alles über sein Konto läuft. Falls diese Frau dann krank oder arbeitslos wird, in Mutterschaftsurlaub geht oder Elterngeld beantragt, sind die in diesen Fällen zu zahlenden Leistungen natürlich wesentlich geringer, weil sie in der Steuer-klasse V ist. Das ist grob ungerecht.
Nicht zu unterschätzen ist - Frau Kollegin Lenke, Sie haben das nebenbei erwähnt - die psychologische Wirkung;
(Ina Lenke [FDP]: So ist es!)
denn es wird durch dieses System immer wieder suggeriert, die Frau trage weniger zum Familieneinkommen bei, obwohl es nicht so ist. Wir halten das nicht für eine Nebensache.
Ich muss Ihnen allerdings sagen: Ich finde es gut, wenn die Regierungskoalition darüber nachdenkt - sie hat es im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebracht; inzwischen hat sich die Diskussion ein bisschen weiterentwickelt -, dieses System zu ändern. Sie schlägt das Anteilsverfahren vor. Aber die Probleme wird sie damit nicht in den Griff bekommen.
Gerade aufgrund der Aufteilung in die Steuer-klassen III und V - ich habe es vorhin beschrieben - flüchten viele Frauen in 400 Euro-Jobs. Sie brauchen dann keine Steuern zu zahlen und haben das Gefühl, dass zumindest anerkannt wird, was sie arbeiten, da sie ein entsprechendes Einkommen dafür erhalten.
Mit dem vorgeschlagenen optionalen Anteilsverfahren werden Sie diese Probleme nicht lösen.
Zum einen werden sich, wenn das Gesamteinkommen beider insgesamt stärker besteuert wird, die Ehepartner auf freiwilliger Basis wohl kaum für dieses Verfahren entscheiden. Nach dem, was uns bisher aus den Medien bekannt ist, ist dann, wenn man diese Option wählt, damit der Pferdefuß verbunden, dass eine gemeinsame Veranlagung de facto entfällt. Steuerberater gehen davon aus, dass dies zu Mindereinnahmen bei den Familien und damit zu Mehreinnahmen beim Staat in Höhe von etwa 500 Millionen Euro führen wird.
Datenschützer verweisen darauf, dass dieses Verfahren umstritten ist, weil die Arbeitgeber der Ehepartner wissen, was der jeweils andere Ehepartner verdient.
(Ina Lenke [FDP]: Das stimmt!)
Das kann natürlich auch wieder gegen die Frauen genutzt werden, nach dem Motto: Dein Mann verdient doch genug. Was kommst du jetzt hier an und möchtest noch mehr verdienen!
Letztendlich schwenken auch Sie, Frau Lenke, mit dem, was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, auf die Linie des Anteilsverfahrens ein.
Ich bin froh, dass sich Bündnis 90/Die Grünen, seit es in der Opposition ist, wieder darauf besonnen hat, dass die einzige konsequente Lösung der Übergang zur Individualbesteuerung ist. Diesen Ansatz verfolgen auch wir. Hinzu muss die Übertragbarkeit des steuerfreien Existenzminimums kommen. Es sollte uns vielleicht zu denken geben, dass wir diese Woche einen Aufruf bekommen haben, -
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
- der genau dieses vorschlägt, Frau Präsidentin. Diesen Aufruf haben unter anderem AWO, DGB und Deutscher Frauenrat, aber auch die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und die Katholische Arbeitnehmerbewegung unterschrieben. Darüber sollte sich die Koalition informieren und dann mit uns diesen konsequenten Weg gehen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN)