Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist derzeit kaum möglich, auf steuerlich relevante Daten von Anbietern auf digitalen Plattformen wie eBay oder Amazon zuzugreifen.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht!)
Da hier viele Geschäfte wie die Vermietung von Immobilien und Transportmitteln, wie Crowdfunding oder der Verkauf von Waren stattfinden, die grenzüberschreitend getätigt werden, ist es eben für die nationalen Steuerbehörden sehr schwer, Steuertatbestände zu erkennen und zu überprüfen. Natürlich ist damit der Hinterziehung von Steuern – darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden – Tür und Tor geöffnet.
Die jährlichen Steuerausfälle in diesem Bereich, im europäischen Plattformhandel, werden auf mehrere Milliarden Euro geschätzt. Ganz klar: Hier muss dringend etwas passieren. Wir brauchen Steuergerechtigkeit, und im Einsatz für Steuergerechtigkeit ist es notwendig, auch hier anzusetzen.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, den automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerverwaltungen auf den Bereich der digitalen Plattformen auszuweiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten Informationen über die vom Vermieter oder Verkäufer auf Onlineplattformen erzielten Einnahmen automatisch austauschen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Meldepflichten für Onlineplattformbetreiber und der dazugehörige automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind grundsätzlich natürlich zu begrüßen, und es ist richtig, dass hier endlich gehandelt wird.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich will noch ansprechen, was aus unserer Sicht kritische Sachverhalte sind. Sehr optimistisch nimmt die Bundesregierung an, dass die Angaben der auf ihrer Plattform angemeldeten Anbieter in neun von zehn Fällen korrekt sein werden und keiner zusätzlichen Prüfung bedürfen. Da haben wir zumindest mal ein paar Fragezeichen.
Unklar bleibt aus unserer Sicht ebenso, wie die Verpflichtung auch gegenüber nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern durchgesetzt werden soll. Auch über die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten würden wir gerne noch mal reden; denn wir waren uns jetzt alle einig, dass Steuerbetrug eben keine Kleinigkeit ist, dass er nicht eine Ordnungswidrigkeit ist; aber es ist eben das Problem, dass unvollständige oder falsche Meldungen in diesem Fall Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit einem Bußgeld von maximal 50 000 Euro belegt werden. Ich finde, wenn wir ernsthaft den Kampf gegen Steuerhinterziehung führen wollen, dann müssen wir natürlich auch über Sanktionsmöglichkeiten sprechen.
(Beifall bei der LINKEN)
Zudem ist im Gesetzentwurf eine Änderung der Abgabenordnung vorgesehen, die die steuerliche Betriebsprüfung beschleunigen soll. Im Jahr 2020 waren in Deutschland insgesamt 12 664 Prüferinnen und Prüfer tätig, und sie haben bei ihren Prüfungen steuerliche Mehrergebnisse von 11,2 Milliarden Euro festgestellt.
Die Dauer der Prüfverfahren ist vor allem durch Personalmangel und massive Verzögerungen bei der Digitalisierung bedingt. So kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei den Betriebsprüfungen, insbesondere der KMU. Bei Ihrem Vorschlag, Frau Staatssekretärin, die Betriebsprüfung allein durch die Änderung bei den verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu bewirken
– ich komme zum Schluss –, sind wir zumindest skeptisch. In diesem Sinne werden wir die Ausschussberatungen abwarten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)