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Zentralisierung vereinfacht Aufsicht von Rechtsdienstleistungen

Rede von Clara Bünger,

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Strasser, auch von meiner Seite alles Gute zum Geburtstag! Und – die frohe Botschaft kann ich schon mal senden –: Auch wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Sebastian Roloff [SPD])

Ich wollte auch noch sagen, dass Herr Brandner – rechts außen – immer noch das schlechteste Beispiel für Personen mit zwei Staatsexamina ist; das hat er gerade wieder mal unter Beweis gestellt.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Auch nach unserer Auffassung besteht im Bereich der Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen, wie etwa Inkassodienstleisterinnen und Inkassodienstleister oder Rentenberaterinnen und Rentenberater, Handlungsbedarf.

Bislang obliegt die Aufsicht den Landesjustizverwaltungen, die ihrerseits ihre Aufgabe auf etliche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen haben. Wir sprechen von bundesweit insgesamt 38 verschiedenen Gerichten, die derzeit als Aufsichtsbehörden fungieren. Wegen dieser Zersplitterung – das wurde gesagt – ist es nicht verwunderlich, dass es ständig zu divergierenden Entscheidungen kommt und folglich eine einheitliche Rechtspraxis unmöglich ist. Die vorgeschlagene Lösung, die Aufsicht deshalb zu zentralisieren und beim Bundesamt für Justiz anzusiedeln, halten wir für sinnvoll.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen befürworten wir dieses Vorhaben auch vollumfänglich. Nicht nur der Zugang der Rechtssuchenden zu den Organen der Rechtspflege wird dadurch verbessert; auch der Zugang zur Justiz insgesamt wird vereinfacht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die etwa Beschwerden erheben wollen, ist eine zentrale Aufsicht leichter zu erkennen und somit auch bürgerfreundlicher. Die Zentralisierung der Aufsicht ist darüber hinaus auch ein erster wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit bei der Registrierung und Überwachung von Inkassodienstleistern; das wurde vorhin auch schon erwähnt.

Wir begrüßen zudem, dass zukünftig alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbstständig und geschäftsmäßig betrieben werden, wieder als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden; Herr Strasser ist darauf eingegangen. Die geltenden Bußgeldvorschriften im Rechtsdienstleistungsgesetz sind nämlich in vielen Fällen wertungsmäßig nicht nachvollziehbar.

Dagegen halten wir die Korrekturen in der Bundesrechtsanwaltsordnung für sachgerecht. Auch gegen die weiteren vorgenommenen Änderungen im Änderungsantrag, etwa bezüglich der Bundesnotarordnung oder der Patentanwaltsordnung, haben wir keine Einwände, weil sie lediglich redaktioneller Art sind oder der Klarstellung dienen.

Durch die neue Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz entstehen natürlich zusätzliche Personalkosten. Das wird auch im Gesetzentwurf erwähnt. Wichtig ist aus unserer Sicht – da stimmen Sie uns sicherlich zu –, dass die vorgesehenen Stellen tatsächlich auch zügig besetzt werden; denn eine gute Ausstattung der Justiz sowohl in personeller als auch in sachlicher Hinsicht ist für eine funktionsfähige und effektive Arbeit das A und O

(Beifall bei der LINKEN)

und wirkt zudem gegen eine Überlastung der Gerichte und ist deshalb zu begrüßen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sebastian Roloff [SPD])