Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen anderen Mitgliedstaaten der EU ist die elektronische Verkündung von Gesetzen schon längst gängige Praxis. Herr Amthor, Sie sprachen hier von Reförmchen. Sie hatten eigentlich 16 Jahre Zeit,
(Zuruf von der CDU/CSU: Au!)
größere Pakete zu beschließen, und haben das nicht geschafft.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir begrüßen diese Initiative. Von uns bekommen Sie auch die Unterstützung für die Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes.
Wie so oft aber, wenn es um das Thema Digitalisierung geht, gibt es nicht unberechtigte Einwände. Noch immer gibt es Menschen in diesem Land, die keinen Internetzugang haben. Diese Menschen müssen wir genauso berücksichtigen.
(Beifall bei der LINKEN)
Menschen ohne Internetzugang können natürlich auch Rechner in öffentlichen Bibliotheken nutzen, um Kenntnisse über den Inhalt des Bundesgesetzblattes zu erlangen. Aber auch da sind ja gewisse Hürden vorhanden.
Natürlich sehen auch wir weitere Vorteile des Gesetzentwurfs – das hat der Kollege Karaahmetoğlu gesagt –: Es spart enorm Papier. Das finden wir natürlich auch sehr gut und begrüßen dies. Aber aus unserer Sicht muss staatliches Handeln für alle Bürgerinnen und Bürger transparent sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Zugang zu allen amtlichen Informationen muss möglichst umfassend, in jedem Fall unmittelbar kosten- und barrierefrei sein.
Nicht ganz nachvollziehbar ist aus unserer Sicht deshalb, dass für das Bundesgesetzblatt zwar das Bundesamt für Justiz als ausgebende Stelle benannt wird, aber beim Bundesanzeiger lediglich vom Betreiber des Bundesanzeigers die Rede ist. Seit 2006 ist der Bundesanzeiger Verlag vollständig privatisiert worden. Er gehört ganz allein der Mediengruppe DuMont an, die sich dank der Veröffentlichungspflicht für Kapitalgesellschaften dumm und dämlich daran verdient. Dafür haben wir kein Verständnis.
(Beifall bei der LINKEN)
Vermutlich soll deshalb der amtliche Teil des Bundesanzeigers im Gegensatz zum Bundesgesetzblatt nicht frei verwertbar sein. Aus unserer Sicht widerspricht die in § 4 Absatz 2 enthaltene Regelung der angekündigten Open-Data-Strategie der Bundesregierung diesem Punkt. Die Gesetzesbegründung schweigt hierzu auch noch. Herr Steffen, Sie könnten sich das ja mal zu Herzen nehmen. Hätten Sie das in der Gesetzesbegründung reingeschrieben, würden wir unser Votum für das Gesetz eventuell ändern. Es ist wirklich bedauerlich, dass das privatwirtschaftliche Interesse offensichtlich mehr wiegt als eine konsequente Nutzung der technischen Möglichkeiten der Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall bei der LINKEN)
Dabei wäre doch gerade die Umstellung auf die elektronische Veröffentlichungspflicht eine gute Gelegenheit, diese Aufgabe wieder komplett in die öffentliche Hand zu übergeben.
Ich bin gleich fertig.
Die für den Gesetzentwurf vorgesehene Grundgesetzänderung wird von vielen Stimmen als notwendig betrachtet und ist, um eventuellen Rechtsunsicherheiten bei der Auslegung der im Bundesgesetzblatt verkündeten Begriffe vorzubeugen, auch zu begrüßen. Den Änderungsantrag der CDU/CSU halten wir allerdings für überflüssig.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)