Genau, dann habe ich jetzt vier Minuten nach der Logik.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Lage in Ungarn ist hinreichend beschrieben worden: Rechtsstaatlichkeit, demokratische Grundsätze, Medienfreiheit werden von der Regierung Orban mit Füßen getreten. Deshalb war es höchste Zeit, dass die EU-Kommission im April nach langem Zögern ein offizielles Verfahren nach der Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit eröffnet hat.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Johannes Schraps [SPD])
Ebenso richtig ist es, dass der Bundestag sich zum Verfahren äußert; das tun wir hier. Wir stimmen dem Antrag der Regierungsfraktionen zu, obwohl wir einige der inhaltlichen Punkte, die von der CDU/CSU angeführt worden sind, auch abgewogen haben, das nicht so gut finden; es geht um die Flexibilität bei der Umsetzung.
Wir vergessen aber nicht – das muss man auch sagen –, dass die CDU/CSU über viele Jahre lang – lange bevor diese Instrumente notwendig wurden –, als noch politisch reagiert werden konnte, die Buddys in Budapest geschützt hat. Ich erinnere an die Auseinandersetzung, die wir im Europarat hatten, als wir damals schon ein Monitoringverfahren eröffnen wollten.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nicht nur in Ungarn, auch in Polen gibt es große Probleme; auch hier ist ein Verfahren möglich. Wenn man im Bericht aus Brüssel jetzt liest, dass es in der Kommission Sorgen gibt, dass möglicherweise gegen Ungarn so verfahren wird, aber gegen Polen mit Blick auf die Wahlen nächstes Jahr und vielleicht auch mit Blick auf die geopolitische Positionierung anders verfahren werden könnte, dann sagen wir: Das ist nicht akzeptabel.
(Beifall bei der LINKEN)
Hier muss mit gleichem Maßstab gemessen werden. Gerade weil es um Rechtsstaatlichkeit geht, muss mit rechtsstaatlichen Maßstäben gemessen werden. Deswegen fordern wir ein gleiches Vorgehen wie gegen Ungarn auch gegen Polen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)