Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als agrarpolitische Sprecherin der Linken aus Mecklenburg-Vorpommern kommt, muss man natürlich zum Weingesetz reden.
(Carina Konrad [FDP]: Unbedingt!)
Schließlich liegt in meinem Bundesland eines der nördlichsten Weinanbaugebiete in Deutschland. Im Stargarder Land wird – mit Unterbrechungen – seit 1508 Wein angebaut.
Aber nun zum Antrag. Mit dem Antrag soll das deutsche Weingesetz an das Europarecht zum GAP-Strategieplan angepasst werden, und man folgt des Weiteren einer Bundesratsforderung. Interessant ist aber letztlich die Frage: Wie geht es der Weinwirtschaft in Deutschland?
Bereits Anfang April 2023 waren die EU-Fördermittel für das Programm „Stützungsmaßnahmen deutscher Weine“ ausgeschöpft. Die Weinbauern in Deutschland beklagen Umsatzeinbrüche. Wein wird statistisch als sogenanntes Verzichtsprodukt behandelt, als ein Luxusgut. In Zeiten hoher Inflation müssen viele Bürgerinnen und Bürger sparen. Wein wird „mit Zurückhaltung konsumiert“; so heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Dieser schlägt dann auch vor, die Begrenzung der Genehmigung von Neuanpflanzungen für weitere drei Jahre auf 0,3 Prozent der Referenzrebenfläche festzuschreiben. Damit will man den Preisverfall verhindern; wir haben es schon gehört.
Ob das reicht, bleibt aber abzuwarten. Denn diese Beschränkung der Neuanpflanzung gilt ja schon seit 2016, und bekanntlich werden ungefähr drei Jahre nach der Neuanpflanzung die ersten Trauben geerntet. Wirkungen müssten also schon eingetreten sein. Darüber sollten wir uns vielleicht im Ausschuss dann auch unterhalten.
Auch auf dem Weinmarkt laufen nämlich Konzentrationsprozesse, wie fast überall. Die Kleinen müssen weichen, die Großen werden immer größer. Und das ist ein fataler Zustand, den wir alle nicht hinnehmen dürfen.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Anteil kleiner Winzereien bis 5 Hektar ging zwischen 2010 und 2020 zurück. Bei den größeren Betrieben stieg hingegen die Anbaufläche im selben Zeitraum. Einen Ausweg bieten hier Kooperationen unter Kleinbetrieben und Winzereigenossenschaften. Diese sind in den letzten Jahren vor allem in Süddeutschland entstanden.
Aber auch Winzerinnen und Winzer müssen sich gegen die Marktmarkt der Lebensmittelkonzerne wehren, die nach wie vor die Preise diktieren. Preisdumping hat fast immer Lohndumping für Beschäftigte zur Folge und führt zu einer Selbstausbeutung der Winzer. Deshalb müssen wir auch die soziale Lage der abhängig Beschäftigten im Blick behalten. Sozialstandards und Mindestlohn sind einzuhalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Regelungen braucht es also, um die kleinen Weinbetriebe sinnvoll und zielgerichtet finanziell besserzustellen, damit sie hier bei uns eine Perspektive haben, trotz der großen Herausforderungen, von denen wir eben schon gehört haben. Das sollte in unser aller Interesse sein.
Der Antrag umfasst aber auch eine Umverteilung von Finanzmitteln. 2 Millionen Euro der Finanzmittel werden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Verfügung gestellt und nicht den Ländern zugeordnet. Es ist zu befürchten, dass diese 2 Millionen Euro dann eben nicht den Winzerinnen und Winzern zugutekommen, und das darf nicht sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden, damit wir auch weiterhin heimische Weine trinken können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)