Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inklusiver Arbeitsmarkt – ein Thema, Herr Minister Heil, das wir ja schon seit vielen Jahren diskutieren. Ich habe bei Ihren Ausführungen sehr genau zugehört. Insbesondere die Idee, Potenziale von Menschen mit Beeinträchtigungen zu heben, ist jetzt nicht so ganz neu in Ihren Äußerungen. Aber – das muss ich lobend anerkennen – Sie legen mit dem heutigen Gesetzentwurf etwas vor, was ein erster Schritt ist.
(Beifall des Abg. Jens Beeck [FDP])
Die Hausaufgaben, die Sie uns aufgegeben haben, habe ich wohl verstanden. Ich will zu zwei sehr konkreten Dingen kommen – Kollegin Rüffer hat das auch schon angesprochen –: Zum einen ist es ja so, dass das Bußgeld abgeschafft wird; das halten wir für falsch. Zum anderen ist die Tatsache, dass Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe steuerlich geltend machen können, sich also von der Steuerlast freikaufen können, etwas, bei dem ich sage: Wenn man es konsequent sieht und Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber wirklich dazu verpflichten will, dass sie Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellen, dann muss diese Regelung aus dem Gesetzentwurf raus. Das steht auf dem Hausaufgabenzettel.
(Beifall bei der LINKEN)
Sehr häufig hören wir heute nach wie vor von den Barrieren in den Köpfen: Menschen mit Behinderung sind nicht so leistungsfähig, sie sind häufiger krank, sie können uns nicht nützen, und wir werden sie auch nicht wieder los. – So viel zur Meinung von Arbeitgebern.
Ich arbeite seit gut zweieinhalb Jahren mit einem jungen Mann zusammen: Thomas ist seit fünf Jahren in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Warum duzt man die? – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]: Das ist ein Genosse!)
– Weil er mittlerweile ein guter Freund und Bekannter ist. – Thomas kämpft seit fünf Jahren auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt darum, aus der Werkstatt herauszukommen und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wir haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam die Barrieren erlebt, die ihm in den Weg gelegt werden, die es ihm erschweren, aus der Werkstatt herauszukommen: auf der einen Seite die Arbeitsagentur, die ihm Steine in den Weg legt, auf der anderen Seite die Werkstatt, die sagt: Einen so guten Beschäftigten, der ein Leistungsträger der Werkstatt ist, kann man doch nicht ziehen lassen. – Auch das ist Aufgabe eines inklusiven Arbeitsmarktes: Potenziale zu heben und einem jungen Mann wie Thomas die Chance zu geben, auf einem inklusiven Arbeitsmarkt einen Job zu bekommen und ihn dann auch auszuführen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es gibt in der jetzigen Diskussion um den inklusiven Arbeitsmarkt insbesondere eine Forderung, die wir begrüßen, die wir auch in der letzten Wahlperiode schon begrüßt haben: die Einführung einer vierten Stufe – nicht einer vierten Staffel, wie hier vorhin angeführt worden ist – der Ausgleichsabgabe. Die Ausgleichsabgabe – auch das hat ja schon hier in den Reden eine Rolle gespielt – ist etwas, womit man Arbeitgeber verpflichten will, mehr Menschen mit Behinderungen anzustellen. Wir haben uns gewünscht – das ist auch eine Forderung, bei der wir mit den Gewerkschaften übereinstimmen –, dass auch die Stufen 1, 2 und 3 deutlich angehoben werden. Da gibt es noch Nachbesserungsbedarf.
(Beifall bei der LINKEN)
Abschließend, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sollten insbesondere in den weiteren Beratungen die Kritik, die auch vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und von den Behindertenbeauftragten der Länder kommt, was Nachbesserungen, insbesondere die steuerliche Anrechenbarkeit, betrifft, ernst nehmen, aufnehmen und dann aus dem schon guten Gesetz ein sehr gutes Gesetz machen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)