Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist unbestritten, dass das Engagement und der Kampf gegen Rechts auf verschieden Ebenen verstärkt, weiterentwickelt und fortgeführt werden muss. Dazu zählt natürlich auch, dass Nazis kein Raum gegeben wird, in dem sie ihre menschenverachtende Propaganda darstellen und ausbreiten können. Weder auf öffentlichen Plätzen oder Straßen - als Kundgebungen oder Demonstrationen - noch in Gaststätten/Kneipen - als Informationsveranstaltungen, Liederabende und Konzerte - soll Platz für ewig gestriges Gedankengut und seine Verbreitung sein.
Leider ist es rechtlich nicht in dem Maße möglich wie es notwendig wäre, Nazis den öffentlichen Raum zu verbieten. Die Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ hat seinen Einzug in dieses Rechtssystem und teilweise auch in diese Gesellschaft leider noch nicht gefunden. Deshalb ist es um so wichtiger, im privatwirtschaftlichen Bereich wie z.B. in der Gastwirtschaft Nazis geeignete Mittel entgegenzusetzen.
Die Initiative der SPD mit ihrem heute hier debattierten Antrag und seinen Forderungen ist generell unterstützenswert und im Prinzip völlig richtig. Ihr Anliegen tragen wir gerne mit! Allerdings stellt sich schon die Frage, ob es tatsächlich bundesstaatliche Aufgabe ist, „Runde Tische“ zu organisieren, oder ob das nicht Aufgabe der Zivilgesellschaft ist, die dabei durch den Bund gefördert und unterstützt werden sollte. Ein zu großer Protagonismus staatlicher Akteure birgt die Gefahr, dass das Engagement und der Protest gegen Nazis „gedeckelt“ werden. So könnte das wichtige und klare Zeichen der Bevölkerung verloren gehen, dass Nazis mit ihrer Ideologie auf breiter Ebene abgelehnt werden.
Der doch etwas übereifrige und einem relativ staatszentrierten Verständnis folgende Antrag greift, obwohl er sich eines sehr spezifischen Themas annimmt, nicht alle in diesem Zusammenhang zu beachtenden Aspekte auf. Mit keinem Wort erwähnt die SPD, dass viel früher angesetzt werden muss, um effektiv gegen Rechtsextreme vorgehen und der Gesamtheit der Problematik gerecht werden zu können. Doch dazu später.
Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, geht es im Grunde doch hoffentlich auch darum, dass Nazis kein Raum zur Verfügung steht, um ihre Ideologie zu verbreiten. Doch leider gehen Sie nicht im geringsten darauf ein, wie mit Gastronomen/Wirten umgegangen werden soll, die sich selber der Rechten Szene zugehörig fühlen und explizit rechte Veranstaltungen unterstützen bzw. ihre Räumlichkeiten für Veranstaltungen der extremen Rechten zur Verfügung stellen. In solchen Räumen finden von der Öffentlichkeit ungestört Veranstaltungen, Konzerte etc. statt, die den Rechten zur inneren Stärkung dienen. Hier müsste der Staat dringend aktiv werden. Solche Orte und Veranstaltungen müssen frühzeitig ausfindig gemacht und aufgelöst werden. So müsste mal darüber nachgedacht werden, ob Gastronomen, die ihre Räumlichkeiten wiederholt für Veranstaltungen der extremen Rechten zur Verfügung stellen und bei denen es zu Straftaten kommt, die Lizenz entzogen werden kann. Ein Beispiel wäre die Kneipe „Zum Henker“ hier in Berlin-Schöneweide. Es ist offensichtlich, dass aus dieser Gaststätte heraus schon des Öfteren Straftaten begangen wurden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der leider keinen Eingang in ihren Antrag gefunden hat, ist die Sensibilisierung der Gastronomen im Zusammenhang mit einem leider auch von Ihnen etwas stiefmütterlich behandelten Thema – dem Alltagsrassismus. Dieser tritt in nicht unerheblichem Maße auch in der Gastronomie zu Tage. Wichtig für eine offene, aufgeschlossene Gesellschaft ist eben nicht nur die Auseinandersetzung mit offensichtlich rechtem Gedankengut und klar erkennbaren Rechtsextremen, die ihr braunes Gedankengut zur Schau stellen, sondern eine Auseinandersetzung mit in der Gesellschaft tief verwurzelten Rassismen und Fremdenfeindlichkeit. Diese spiegeln sich beispielsweise in der Sprache. So ist es etwa in Bayern leider noch immer ganz normal, auf der Getränkekarte einen „Neger“, ein Mischgetränk aus Weißbier und Cola, oder einen „Russen“ ein Mischgetränk aus Weißbier und Zitronenlimonade zu finden. Leider kommt es auch nicht allzu selten vor, dass an manchen Stammtischen xenophobe Äußerungen fallen und dort zum „guten Ton“ gehören. Hier ist ein entschiedenes Eingreifen der Gastronomen und der Zivilgesellschaft notwendig. Denn dieser Alltagsrassismus bildet einen willkommen Nährboden für die extreme Rechte. Deshalb ist es notwendiger denn je, Aufklärungsarbeit zu betreiben und Fremdenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten.
Ganz wesentlich hierfür ist – wie von uns schon lange gefordert – die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus auszubauen, an den entscheidenden Stellen zu verbessern und ihre finanzielle Förderung auszuweiten und zu verstetigen. Das ist die Basis für die Unterstützung des Engagements vor Ort. Diese Programme haben in ihrer Gesamtheit viel Anerkennung gefunden und sind auch von Seiten der wissenschaftlichen Begleitforschung als wichtige und richtige Ansatzpunkte zur Auseinandersetzung mit der extremen Rechten gewertet worden. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige, auf die Stärkung engagierter Akteure vor Ort setzende Arbeit die beste Gewähr dafür ist, lokale Strukturen der extremen Rechten abzuschwächen und auszubooten. An dieser Stelle muss die Bundesregierung unterstützend wirken, damit die erfolgreiche Arbeit vor Ort kontinuierlich weitergeführt werden kann. Geeignete Maßnahmen hierfür wären zum einen, den finanziellen Umfang des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“ dem tatsächlichen Bedarf entsprechend zu erhöhen.
Zum anderen müsste die Zahl der Lokalen Aktionspläne auch entsprechend des angemeldeten Bedarfs ausgeweitet werden. Hierbei müssen die Förderkriterien dahin gehend geändert werden, dass nicht nur ausschließlich Kommunen und Landkreise Mittel beantragen können, sondern auch zivilgesellschaftliche Träger. Vor allem die über das Bundesprogramm „Kompetent für Demokratie“ geförderten Mobilen Beratungen und Opferberatungen dürfen nicht länger als Modellprojekte laufen. Sie müssen als dauerhafte Aufgabe des Bundes gefördert werden und eine langfristige Perspektive erhalten. Erforderlich ist eine auf Dauer angelegte Beratungsarbeit vor Ort, die sich nicht in kurzfristiger Krisenintervention erschöpft.
Engagement und Unterstützung von Initiativen gegen Rechtsextreme dürfen nicht erst dann zum Tragen kommen, wenn es bereits zu akuten Fällen von Gewalttätigkeiten und Straftaten gekommen ist. Es muss frühzeitig damit angefangen werden, die Bevölkerung und natürlich auch Gastwirte für das Thema Rechtsextremismus zu sensibilisieren und den Widerstand dagegen zu unterstützen. Wir verfolgen dabei einen zivilgesellschaftlichen Ansatz, d.h. die Bürgergesellschaft wird aktiv gegen Nazis und setzt sich aktiv mit ihnen auseinander. Der Staat muss ein solches Engagement fördern und unterstützen, er sollte es aber nicht ersetzen.
Das in dem Antrag aufgeführte Beispiel der Regensburger Initiative „keine Bedienung für Neonazis“ ist wahrlich ein Vorzeigeprojekt, das Ausstrahlungskraft hat und auch für weitere Städte Modellcharakter besitzt. Die Initiatoren und Mitbegründer dieser Initiativ haben sich aus zivilgesellschaftlichem Engagement heraus selbstermächtigt gegen Nazis vorzugehen und haben diese Kampagne vorangebracht und zum Erfolg geführt. Mittlerweilen gibt es Anfragen aus 15 weiteren Städten, um dieses Kampagne andernorts zu etablieren.
Wesentlich für eine erfolgreiche Anti-Naziarbeit ist eine auf Dauer angelegte Kampagne bzw. Projekte, die nicht nur kurzfristige Effekte haben. Hier muss die Politik ansetzten! Wir müssen das Übel bei der Wurzel packen und nicht nur Feuerwehrpolitik betreiben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!