Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dschungel unseres Gesundheitswesens suchen viele Patientinnen und Patienten nach Orientierung. Da ist es gut, dass es eine Unabhängige Patientenberatung gibt, an die sie sich wenden können, wenn sie Probleme mit der Krankenkasse oder mit Ärztinnen und Ärzten haben oder einfach Fragen haben. Es ist auch gut, dass diese demnächst in eine Stiftung überführt werden soll. Es ist gut, dass die Bundesregierung damit die unselige Privatisierung der UPD unter dem damaligen Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann von der CDU wieder rückgängig macht.
(Zuruf des Abg. Hubert Hüppe [CDU/CSU])
Also, all das ist gut.
Wir hätten dem Gesetzentwurf zur Errichtung der UPD-Stiftung sehr gerne zugestimmt, stünde er nicht unter dem Motto: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Die Bundesregierung und die Ampelkoalition schlugen alle unsere Anregungen, aber auch die der allermeisten Expertinnen und Experten und der Patientenorganisationen in den Wind. Das fängt schon an mit dem Zeitdruck, unter dem wir jetzt leiden. Die derzeitigen Verträge laufen noch bis Ende des Jahres, und schon am 1. Januar 2024 soll die neue UPD ihre Arbeit aufnehmen. Das hätte nicht sein müssen, hätte der Gesundheitsminister nicht ein ganzes Jahr verplempert, in dem wir diesen Gesetzentwurf schon gebraucht hätten. Nach dieser langen Zeit – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – hätte der Gesetzentwurf wirklich besser sein müssen, um zustimmungsfähig zu sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Es fehlt die wirkliche Unabhängigkeit der Stiftung. Der Spitzenverband der Krankenkassen wird mit der Errichtung und Finanzierung der Stiftung beauftragt. So gut wie alle Beteiligten lehnen diese Konstruktion ab. Sogar die Krankenkassen lehnen sie ab. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht dadurch sogar die Verfassungsmäßigkeit in Gefahr. Das heißt: Es drohen Klagen gegen dieses Gesetz, und damit riskiert die Ampel in fahrlässiger Weise den nahtlosen Übergang der UPD zum Jahreswechsel.
Was außerdem fehlt, ist eine wirklich starke Patientenbeteiligung in den Stiftungsgremien. Die Linke findet es selbstverständlich bei einer Stiftung, die für die Interessen der Patientinnen und Patienten arbeiten soll, dass die Patientenorganisationen bei Entscheidungen die Mehrheit haben müssen.
(Beifall bei der LINKEN)
Stattdessen bestimmen im hier vorliegenden Gesetz der Bundestag und die Bundesregierung gemeinsam mit den Krankenkassen die Satzung der Stiftung
(Heike Baehrens [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht! – Martina Stamm-Fibich [SPD]: Das ist einfach falsch!)
und haben zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung stets die Mehrheit gegenüber den Patientenorganisationen.
(Heike Baehrens [SPD]: Das ist eine Verdrehung der Tatsachen! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Krankenkassen erhalten sogar ein De-facto-Vetorecht in Haushaltsfragen. Das lehnen wir entschieden ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Linke wird sich weiterhin für eine wirklich patientenorientierte und unabhängige Patientenberatung einsetzen, die aus dem Bundeshaushalt ausreichend finanziert ist und in der die Patientenverbände das Sagen haben.
Das hätte heute wirklich ein Freudentag für alle Patientinnen und Patienten werden können. Leider reicht es aber nicht. Wir müssen uns enthalten.
(Beifall bei der LINKEN)