Als in Dresden Geborene kann ich Ihnen sagen: KI kann nicht nur Schwäbisch, sondern auch Sächsisch.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sonja Eichwede [SPD] und Katrin Helling-Plahr [FDP] – Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die digitale Dokumentation von erstinstanzlichen Hauptverhandlungen in Strafsachen ist überfällig.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Genau!)
In vielen EU-Ländern ist sie Standard. Auch wir haben sie seit Jahren gefordert. Gerade bei Land- und Oberlandesgerichten, bei denen Angeklagte erhebliche Freiheitsstrafen und massive Grundrechtseingriffe zu befürchten haben, ist eine Dokumentation besonders wichtig.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sehr richtig!)
Bislang verfassen Verfahrensbeteiligte – Katrin Helling-Plahr hat das sehr gut begründet – während des Verfahrens, also während der Beweisaufnahme, als Gedächtnisstütze handschriftliche Notizen. Und nicht selten – das ist doch völlig klar – kommt es dabei zu Meinungsverschiedenheiten. Mitschriften werden schließlich von subjektiven Wahrnehmungen getragen und sind deswegen – na klar! – auch fehleranfällig. Technische Dokumentationen bieten mehr Klarheit und dienen der Wahrheitsfindung.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dirk-Ulrich Mende [SPD] und Katrin Helling-Plahr [FDP])
Größere Transparenz erhöht das Vertrauen in Strafprozesse, was letztlich Gerechtigkeit und Rechtsfrieden fördert.
Wir halten die Dokumentation als Transkription für das am besten geeignete Mittel. Videoaufnahmen greifen – da haben die Kollegen recht – natürlich am stärksten in Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten ein. Viele empfinden sie als belastend; es verunsichert sie, und die Wahrheitsfindung kann dadurch erschwert werden. Dass nun Bildaufnahmen lediglich fakultativ mittels Rechtsverordnungen der Landesregierungen geregelt werden sollen, halten wir für sinnvoll.
Gut ist auch, dass Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung aufgegriffen wurden. Es ist richtig, dass bei verletzlichen Prozessbeteiligten wie Kindern, Jugendlichen oder auch Betroffenen von Sexualdelikten von einer Transkription abgesehen werden kann, womit Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
Wir teilen allerdings die Kritik der Richterschaft nicht, dass der Einsatz von Transkriptionssoftware wegen anschließender Kontrolle zu erheblichem Mehraufwand führe. Einerseits ist das Transkript reines Hilfsmittel, welches nur im Streitfall bedeutsam wird. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Technik mittlerweile recht zuverlässig ist. Und es soll mir keiner erzählen, dass es nicht auch Zeit beansprucht, wenn man sich über handschriftliche Aufzeichnungen verständigen muss.
Wir stimmen also zu.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])