Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss sich das noch mal vor Augen führen: Der Grund, warum wir uns heute überhaupt erneut mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen müssen, ist, dass die Ampel kurz vor Weihnachten übel zu tricksen versucht hat.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wo er recht hat, hat er recht!)
In Zeiten, in denen ein massiver Lobbyismus- und Korruptionsskandal das Europaparlament erschüttert, haben Sie allen Ernstes versucht, hier in Deutschland kurz vor Weihnachten still und heimlich
(Zuruf von der SPD: Was?)
und völlig sachfremd zu dem eigentlichen Gesetzentwurf eine Rolle rückwärts bei der Lobbytransparenz zu machen und die Veröffentlichung der Großgeldgeber von Lobbyisten auszusetzen. So viel Dreistigkeit muss man erst mal aufbringen, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Ja, aber dafür gab es sehr gute Gründe!)
Allein dem Bundesrat und Ihrem Dilettantismus haben wir es zu verdanken, dass Sie damit nicht durchgekommen sind und dass Sie diese Pläne im Lichte der öffentlichen Aufmerksamkeit jetzt doch wieder aus dem Gesetzentwurf streichen mussten. Dass wir von der Ampel kein Wort der Entschuldigung hier gehört haben, sagt schon viel. Das lässt einen wirklich nur noch fassungslos zurück, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das sagen Sie mal den Sozialverbänden!)
Nun geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ja eigentlich um die Umwandlung von Unternehmen deutscher Rechtsformen in Unternehmen ausländischer Rechtsformen, also beispielsweise von einer deutschen Aktiengesellschaft in eine irische Limited. Ich will mich hierbei auf einen zentralen Aspekt konzentrieren. Denn leider wird unter anderem mittels solcher Rechtsformwechsel seit Jahren die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ausgehöhlt. Den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften wird so ihr eigentlich verbrieftes Recht auf wirtschaftliche Mitbestimmung geraubt. Und damit muss endlich Schluss gemacht werden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN)
Mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf werden Vorgaben für die genannten Rechtsformwechsel geschaffen. Das ist dem Grunde nach zu begrüßen. Und zu begrüßen ist auch, dass Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung auch auf unseren Hinweis hin ein wenig nachgebessert haben. Gut, dass jetzt klargestellt ist, dass die Registergerichte vor Ausstellen einer Formwechselbescheinigung nach Anhaltspunkten suchen müssen, ob dieser Formwechsel den missbräuchlichen Zweck verfolgt, allein die Unternehmensmitbestimmung zu umgehen.
Auch die neu eingefügte Nennung konkreter Anhaltspunkte für eine solche vertiefte Missbrauchsprüfung ist dem Grunde nach richtig. Doch konsequent wäre es, dass bereits das Vorliegen einer dieser Anhaltspunkte für sich genommen eine vertiefte Prüfung erforderlich macht, also immer dann, wenn keine Wertschöpfung im Land, dessen Rechtsform das Unternehmen annehmen will, erbracht wird, oder immer dann, wenn der Verwaltungssitz des Unternehmens in Deutschland verbleibt, und nicht erst dann, wenn alle aufgeführten Anhaltspunkte erfüllt sind. Hier nutzen Sie die vorhandenen Spielräume leider nicht gänzlich aus. Es bleibt zudem offen, Frau Wegge, ob sich die Registergerichte in der Praxis wirklich als das Bollwerk gegen diese Form der Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung erweisen werden oder nicht.
Ich komme zum Schluss. Wir als Linke bleiben auch deshalb – im Einklang mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund – dabei: Der beste Schutz für die Unternehmensmitbestimmung ist ein echtes Mitbestimmungserstreckungsgesetz, das klarstellt, dass diese Mitbestimmung zwingend auch für alle Unternehmen ausländischer Rechtsformen gilt, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben. Wenn es die Bundesregierung tatsächlich ernst meint mit dem Schutz der Mitbestimmung, dann muss auch sie jetzt in diesem Sinne tätig werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)