Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau genommen komme ich aus Mecklenburg-Vorpommern,
(Daniel Föst [FDP]: Das ist definitiv nicht Bayern! – Gegenruf der Abg. Christina-Johanne Schröder [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch schön!)
auch wenn Thüringen mein Zuhause ist. Insofern muss ich Sie enttäuschen: heute nicht bayrisch, sondern ostdeutsch.
Die Bundesregierung – sprich: die Ampel – möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in mehreren Bereichen die rechtlichen Rahmenbedingungen vereinfachen, um damit ein zügigeres Bauen zu ermöglichen, insbesondere dort, wo tatsächlich großer Handlungsbedarf besteht: bei den erneuerbaren Energien – das wurde hier deutlich gesagt –, bei der Beseitigung von Katastrophenschäden und bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Diese Anliegen teilt meine Fraktion natürlich. Wir müssen aber trotzdem feststellen, dass die Bundesregierung zwar einige rechtliche Hindernisse für zügiges Bauen in den Kommunen beseitigt, dass aber die wirklich großen Herausforderungen vernachlässigt werden.
Zum Ersten leiden immer mehr Kommunen unter einem wachsenden Personalmangel. Zum Zweiten schiebt die übergroße Mehrheit der Kommunen einen gewaltigen Investitionsstau vor sich her, und das schon seit Jahrzehnten. Den Kommunen fehlen schlicht die Leute, die die entschlackten Vorschriften anwenden können. Und ihnen fehlt vielerorts einfach das Geld für den Erhalt der Infrastruktur, von Investitionen in den Klimaschutz und in die Integration zu uns kommender Menschen ganz zu schweigen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir hatten gestern im Bauausschuss Vertreter/-innen der KfW und der kommunalen Spitzenverbände zu Gast. Ihre Botschaft an die Bundespolitik lautete: Viele Kommunen befinden sich zum Teil seit Jahrzehnten in einem – ich zitiere – finanziellen Desaster und Dauerkrisenmodus, dessen wesentliche Ursache darin bestehe, dass die Aufteilung der Gelder zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine deutliche Schieflage zulasten der Kommunen habe. Die Kommunen sind nach diesen Aussagen vielfach gezwungen, Löcher zu stopfen, statt planvoll zu investieren. Und sie sind gezwungen, bei ihrem eigenen Personal zu sparen.
Unter diesen Umständen kann die Bundesregierung noch so viele Vereinfachungen im Planungs- und Baurecht beschließen. Wenn Sie an den Grundlagen des Bauens, also ausreichend Mittel und eine gute Personalausstattung, nichts ändern, werden nur wenige Fortschritte gemacht werden können.
(Beifall bei der LINKEN)
Daran ändern auch sinnvolle Änderungen im Baurecht nichts, die Sie uns in Ihrem Gesetzentwurf tatsächlich auch vorgelegt haben. Im Gegenteil atmen diese Änderungen eine Verzagtheit aus, die den adressierten Herausforderungen in keiner Weise gerecht wird.
Aus diesen Gründen enthalten wir uns bei diesem Gesetz.
(Daniel Föst [FDP]: Eine kraftvolle Enthaltung!)
Eine Anmerkung vielleicht noch. Wenn es nicht einen Ordnungsruf dafür geben würde, dann müsste man der Kollegin Bachmann durchaus sagen, dass das eine stabile Nazirede war.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Bernhard Daldrup [SPD] und Christina-Johanne Schröder [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf der Abg. Carolin Bachmann [AfD])