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Die Kontrollpflicht des Parlamentes durchsetzen

Rede von Frank Tempel,

Rede zum Zusatzpunkt "Untersuchungsausschuss BKA (Grüne)" | 22.05.2014 

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Präsident,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ebenso wie die Grünen fordert die LINKE einen Untersuchungsausschuss zur Klärung von Fragen, die sich im Bereich des Innenministeriums, des Parlaments und des Bundeskriminalamtes um ein mögliches Strafverfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy ergeben haben.

Ich finde es wichtig, noch einmal klar zu stellen, worum es grundsätzlich geht.

Eines der wichtigsten Prinzipien unseres Rechtsstaatsystems ist die Gewaltenteilung. Exekutive, Legislative und Judikative sind ganz klar Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten zugeordnet.

Das heißt, ob ein Herr Edathy, oder ein ehemaliger Minister Friedrich strafrechtlich verurteilt werden müssen, ist Sache der Gerichte.

Es geht im vorliegenden Antrag also nicht um einen Edathy – oder Friedrich - Untersuchungsausschuss.

Es ist aber die Aufgabe der Legislative – also die Aufgabe von uns Parlamentariern, die Exekutive, also u. a. das Bundeskriminalamt zu kontrollieren. Und diese Kontrolle ist eine Pflicht und hat ganz sicher nichts mit einem grundsätzlichen Misstrauen zu tun.

Wenn bei uns selber, oder in der Öffentlichkeit, der Eindruck entstanden ist, es gab Fehler in der Exekutive haben wir die Pflicht, dem gründlich nach zu gehen ganz gleich, ob es um strukturelle oder menschliche Fehler geht.

Wenn also konkret der Eindruck entstanden ist, dass im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen namenhaften Politiker und gegen einen höheren BKA - Beamten einiges falsch lief, besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung dieser Vorwürfe.

Transparenz ist notwendig, wenn der Bürger Vertrauen in die staatlichen Instanzen haben soll.

Der Innenausschuss hat gleich in vier Sitzungen versucht die notwendige Klarheit in die offenen Fragen zu bringen.

  1. Warum informiert ein Innenminister Unbefugte über staatsanwaltliche Ermittlungen obwohl er das nach § 353b StGB – also der Regelung zum Geheimnisverrat – nicht darf.
  2. Welchen Weg nahm diese Information innerhalb der SPD – und hat sie den betroffenen Abgeordneten erreicht? – wurde er also vorgewarnt?
  3. Warum wurde der Vorgang im BKA monatelang nicht bearbeitet? Wer hatte dort wann, welchen Kenntnisstand oder Zugriff auf entsprechende Daten?
  4. Gab es eine Sonderbehandlung im Fall des hohen Beamten oder des Politikers.

Grundsätzlich bestand die Möglichkeit diese Fragen in den Sitzungen des Innenausschuss zu klären. In der ersten Sitzung hatte ich auch den Eindruck, dass alle Fraktionen ein ehrliches Interesse daran haben.

Warum dann zunächst die SPD und dann auch die Union immer weniger Motivation bei der Aufklärung zeigten müssen sie der Öffentlichkeit erklären.

Wenn nun aber nach jeder Innenausschusssitzung mehr Fragen entstanden sind, als beantwortet wurden, kommen wir um die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss nicht herum.

Wir haben zum Beispiel einen BKA – Chef erlebt, der sich permanent in Verteidigungshaltung begeben hat, anstatt aktiv und transparent mit zu arbeiten. Wenn er in der dritten oder vierten Sitzung bei einem wesentlichen neuen Fakt gefragt wird, warum er das nicht bereits in der ersten Sitzung gesagt hat, kommt die Antwort, danach wurde er ja nicht gefragt. Aktives Mitwirken sieht ganz anders aus!

Ich kenne als Kriminalist das Verhalten von Beschuldigten, die in Befragungen lange nur das zugeben, was nach ihrem Eindruck eh schon bekannt ist. Der BKA – Chef war aber nicht als Beschuldigter in den Innenausschuss eingeladen, sondern als Behördenleiter. Darauf wurde er mehrfach hingewiesen.

Wir werden uns im geplanten Untersuchungsausschuss darauf konzentrieren, was in unserer Kontrollpflicht liegt.

Wissen sie - Ich hätte auch Fragen zur staatsanwaltschaftlichen Arbeit, aber da sind Länderparlamente gefragt.

Ich hätte auch Fragen zur Datenspeicherung bei Abgeordneten, aber da ist der Ältestenrat zuständig.

Wir wissen, wo wir zuständig sind.

Der Untersuchungsausschuss soll mögliche Fehler – menschliche wie strukturelle – aufzeigen und Empfehlungen entwickeln, wie diese in Zukunft vermieden werden können.

Wenn alles richtig war, kann der Untersuchungsausschuss auch das feststellen. Aber diese Klarstellung ist wichtig, denn es ist völlig Wurst, ob ein BKA – Chef  oder einzelne Politiker der Regierungskoalition der Meinung sind, dass alles super gelaufen ist. Öffentliche Zweifel müssen geklärt werden – das ist unser Auftrag!

Und wenn sie die Medienberichterstattung seit der 4. Innenausschusssitzung verfolgt haben, müssen sie eingestehen, dass diese Zweifel eben nicht ausgeräumt sind.

Daher brauchen wir einen Untersuchungsausschuss.