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Data-Mining: Auf den Zweck kommt es an!

Rede von Petra Sitte,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht kommt sofort auf den Punkt – ich zitiere –: „Seit Jahren wird eine gewisse Dateneuphorie geschürt …“ Ja, es ist klar: Die Potenziale automatisierter Auswertungen großer Datenmengen sind eben so groß. Aber natürlich – da werden sich die Datenschützer jetzt freuen – kommt es immer auf den Zweck der Datenauswertung an. So ist das großflächige Sammeln und In-Verbindung-Setzen von persönlichen Daten durch Internetkonzerne eher beunruhigend.

Ebenso beunruhigend ist aber auch das vergleichbare Begehren von Sicherheitsbehörden. Ich erinnere hier mal an das sogenannte Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat nämlich Gesetze zum Einsatz einer neuen Datenanalysesoftware bei der Polizei in Hessen und in Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein wichtiges Zeichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Genau genommen hat es aber eigentlich nur festgestellt, was selbstverständlich sein müsste: Es muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

Für den Zweck unabhängiger Forschung haben Data-Mining-Methoden einen enormen Nutzen; die Kollegen haben es ja schon ausgeführt. Richtig ist deshalb auch die Empfehlung, sich sowohl um die Qualität und Zugänglichkeit von Daten, aber eben auch um klare rechtliche Regelungen zu bemühen.

Das gilt natürlich insbesondere im Gesundheitsbereich. Bei den anstehenden Weichenstellungen auf europäischer und auf nationaler Ebene muss die informationelle Selbstbestimmung von Betroffenen unbedingt gesichert werden;

(Beifall bei der LINKEN – Zustimmung der Abg. Anna Kassautzki [SPD])

sonst verspielen wir Vertrauen im Umgang mit den bereitgestellten Daten.

Für die Forschung ist das eminent wichtig, wie wir auf vielen Veranstaltungen gerade dieser Tage immer wieder gesagt bekommen.

Nicht nur in der Medizin, auch in anderen Forschungsgebieten ist der Aufbau von Dateninfrastrukturen extrem wichtig. Warum? Weil Data-Mining eben leistungsfähiger Speicherung und des Zugangs zu öffentlich erhobenen Daten bedarf. Gleiches gilt allerdings auch für Daten privatwirtschaftlich betriebener Systeme, soweit es unser Gemeinwohl erfordert.

Unter den rechtlichen Regelungen spielen Datenschutz und Urheberrecht eine besondere Rolle. Seit einigen Jahren gelten beispielsweise die Regelungen für das wissenschaftliche Text- und Data-Mining. Ich finde, wir sollten sie überprüfen. Wir müssen wissen, wie sich das in der Praxis mittlerweile bewährt hat. Das ist auch für die Ausrichtung weiterer Programme oder Förderungen notwendig.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Schließlich will ich ein Wort zu künstlicher Intelligenz sagen; denn wer über Data-Mining redet, muss über künstliche Intelligenz reden. Hier ist Data-Mining nämlich nur eine wichtige Hilfstechnologie. Rechtliche Rahmenbedingungen für KI gehen aber darüber hinaus. Unverzichtbar ist daher ein umfassendes und robustes Regulierungssystem für KI. Genau in diesem Sinn muss sich die Bundesregierung bei den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene einsetzen und dafür sorgen, dass die Hochrisiko-Einstufungen von Systemen im medizinischen Bereich oder im Bildungssystem auch so definiert werden.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)