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12-Euro-Mindestlohn muss bei den Beschäftigten auch ankommen!

Rede von Susanne Ferschl,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro, und das ist gut. Aber er ist eben auch missbrauchsanfällig. 2 bis 3 Millionen Beschäftigte werden um diesen Mindestlohn betrogen. Sorgen Sie als Bundesregierung dafür, dass die Einhaltung kontrolliert und Betrug sanktioniert wird!

(Beifall bei der LINKEN)

Im Schnitt wird jeder Betrieb nur alle 55 Jahre kontrolliert. 55 Jahre: Das ist doch unfassbar! Diese Praxis ist ein Freifahrtschein für kriminelle Unternehmen, mit dem Geschäftsmodell Mindestlohnbetrug weiterzumachen; denn die Gefahr, erwischt zu werden, ist nahezu ausgeschlossen. Das geht natürlich zulasten der Arbeitgeber, die sich an Recht und Gesetz halten, und diese miese Schmutzkonkurrenz muss unterbunden werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dafür braucht es zuallererst mehr Personal in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Und es ist richtig: Es reicht nicht, die Planstellen nur auf dem Papier auszuweiten; sie müssen auch tatsächlich besetzt werden. Die Lücke ist in all den Jahren immer größer geworden. Bis Juni dieses Jahres sind im Vergleich zum letzten Jahr sogar noch mal über 80 Stellen nicht besetzt worden. Da muss doch das Finanzministerium mal aktiv werden!

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es wäre im Übrigen auch wichtig, die Kontrollarbeit zu erleichtern. Das könnte man ganz einfach machen, indem man eine elektronische, manipulationssichere und vor allem tagesaktuelle Arbeitszeiterfassung einführt. Die sieben Tage Karenzzeit, bis die Arbeitszeiten erfasst werden müssen, ist das Einfallstor für Mindestlohnbetrug. Schließen Sie das doch endlich!

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und stärken Sie die Beschäftigtenrechte, zum Beispiel mit einer Informationspflicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, wenn im Betrieb Mindestlohnverstöße festgestellt wurden, damit sie das überhaupt mitbekommen; zum Beispiel mit einem Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, damit Ansprüche auch durchgesetzt werden können; denn die Praxis zeigt, dass Arbeitnehmer in bestehenden Arbeitsverhältnissen so gut wie nie ihren Arbeitgeber verklagen. Sie brauchen dabei einfach Unterstützung.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber nötig ist auch eine staatliche Meldestelle, an die sich Beschäftigte bei Mindestlohnverstößen wenden können. Es wurde schon gesagt: In England ist das gängige Praxis. Dort werden im Übrigen auch die Namen der schwarzen Schafe veröffentlicht. Solange es eine solche Meldestelle bei uns nicht gibt, kann ich den Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen, sich an www.mindestlohnbetrug.de zu wenden.

(Abg. Susanne Ferschl [DIE LINKE] hält ein Blatt Papier mit einer Internetadresse hoch)

Das ist ein Portal, das unser Fraktionskollege Victor Perli erfolgreich ins Leben gerufen hat.

(Beifall bei der LINKEN)

In der jetzigen Zeit mit der hohen Inflation ist es besonders perfide, wenn Beschäftigte um ihren Lohn betrogen werden. Mit unserem Antrag stärken wir die Kontrollen und schließen wir die Schlupflöcher.

Ich schaue jetzt insbesondere mal zu den Grünen und zur SPD: Lassen Sie uns gemeinsam den Mindestlohn schützen; denn er ist eine Errungenschaft! Stimmen Sie deswegen unserem Antrag zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)