Gesetzlichen Mindestlohn gemäß EU-Mindestlohnrichtlinie erhöhen
DIE LINKE fordert den in der EU-Mindestlohnrichtlinie empfohlenen Referenzwert - 60% des Bruttomedianlohns - als Untergrenze im Mindestlohngesetz festzuschreiben und die zweijährige Anpassung auf ein Jahr zu verkürzen. Außerdem soll die Mindestlohnkommission per Gesetz zu einer transparenteren Arbeitsweise verpflichtet werden, um eine breite gesellschaftliche Diskussion und fundierte parlamentarische Arbeit zu gewährleisten.