Im Grundsicherungsbezug werden Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile gem. § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II in Raten mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet. Dies führt zu einer Unterdeckung der Bedarfe für den Lebensunterhalt und damit des Existenzminimums. Juristisch werden zunehmend Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Aufrechnung geäußert; die Sozialhilfeinitiative Tacheles ruft zu einer Kampagne gegen die Aufrechnung auf. Die Kleine Anfrage soll dies unterstützen.
Reduzierung des Regelbedarfs durch Aufrechnung mit Mietkautionsdarlehen
Parlamentarische Initiativen
von
Katja Kipping,
Sabine Zimmermann,
Kathrin Vogler,
Harald Weinberg,
Pia Zimmermann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 18/13429
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/13570 vor.