In der Leiharbeit wird das Prinzip „Besser mit Tarifvertrag“ systematisch ausgehöhlt. Die Tariföffnungsklauseln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind zu streichen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Leiharbeitsbeschäftigten entsprechend dem in der EU-Richtlinie verankerten Gleichstellungsgrundsatz die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erhalten, die ihnen bei einer Direktanstellung im Entleihunternehmen gewährt würden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Leiharbeit - Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen
Parlamentarische Initiativen
von
Susanne Ferschl,
Ates Gürpinar,
Bernd Riexinger,
Christian Görke,
Gesine Lötzsch,
Heidi Reichinnek,
Ina Latendorf,
Jan Korte,
Jessica Tatti,
Kathrin Vogler,
Gökay Akbulut,
Pascal Meiser,
Petra Sitte,
Sören Pellmann,
Susanne Hennig-Wellsow,
Thomas Lutze,
Antrag -
Drucksache Nr. 20/5978