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Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/7509

Eigentlich sollen starke Schultern mehr tragen als schwache. In der Kranken- und Pflegeversicherung leisten wir uns aber den unsozialen Unsinn, jedes Einkommen, das über etwa 5000 Euro monatlich hinausgeht gar nicht zu belasten. Das ist umso beklagenswerter, als dass den klammen Kassen dadurch jährlich viele Milliarden entgehen. Daraus werden dann die Beitragserhöhungen oder die Leistungskürzungen von morgen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/7763 vor. Antwort als PDF herunterladen