Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 aussetzen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 beendet die Praxis mehrerer Bundesregierungen, die Schuldenbremse im Grundgesetz durch Sondervermögen zu umgehen. Die wirtschaftliche Rezession und der Investitionsrückstand droht sich dramatisch zu verschärfen bei weiter hohen Energiepreisen als Folge der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. Es besteht daher eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Grundgesetz, die die Aussetzung der Schuldenbremse erfordert.