Bei der Zusammenführung der Alterssicherungssysteme der DDR mit dem bundesdeutschen Rentensystem entstanden eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, von denen insgesamt hunderttausende Menschen betroffen sind. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 1992 die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Renten- und Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht.
Die bei der Überleitung entstandenen Probleme können drei Themenkomplexen zugeordnet werden:
Erstens kam es zu „Überführungslücken“, weil Sachverhalte und Zeiten, die nach DDR-Recht rentenwirksam waren, nur noch übergangsweise galten oder ersatzlos wegfielen.
Zweitens wurden zusätzliche Versorgungen durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung weitestgehend liquidiert („Versorgungsunrecht“).
Drittens wurde bei als „systemnah“ betrachteten Versicherten willkürlich in die Rentenformel eingegriffen und so das Sozialrecht als politisches Strafrecht missbraucht.
Die PDS und seit 2005 die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag in jeder Wahlperiode eine Beseitigung der Renten- und Versorgungsungerechtigkeiten verlangt. Obwohl allesamt abgelehnt, haben ihre Initiativen dazu beigetragen, verschiedene Korrekturen zu erreichen. Sie waren eine Unterstützung für alle diejenigen, die vor die Sozialgerichte gegangen sind oder auf andere Weise außerparlamentarisch für Verbesserungen gestritten haben.
Zahlreiche Ungerechtigkeiten bestehen jedoch bis heute fort. Deshalb hat DIE LINKE die Problematik auch in dieser Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht und ein Antragspaket mit 19 parlamentarischen Initiativen eingereicht. Sie wurden wiederum gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, zumeist selbst Betroffenen, erarbeitet.
Die Anträge beziehen sich auf folgende Themenbereiche:
Bei der abschließenden Lesung am 24. Februar 2011 wurden die Anträge mehrheitlich im Bundestag abgelehnt. Mit einem weiteren Antrag (Drucksache 17/7034) hat die Fraktion inzwischen die Voraussetzung geschaffen, dass sich der Bundestag erneut mit der Rentenüberleitung und auch mit der Angleichung des Rentenwertes Ost an West befassen muss.
Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde in der DDR wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff "bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichgestellt" gewährt. Dieser Anspruch wird Betroffenen aus Borna/Espenhain bei einem Renteneintritt nach dem 31. Dezember 1996 verwehrt. Die Bundesregierung soll eine sozial gerechte Regelung treffen.
Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Diese sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.
In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Dies findet heute keine Anerkennung mehr. Eine Einbeziehung in den Versorgungsausgleich erfolgt aber erst für Scheidungen ab 1992. Beides führt bei vielen Frauen zu Altersarmut.
Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR bekamen wegen der hohen physischen und psychischen Belastungen einen besonderen Steigerungsbetrag (1,5) für die Rente zuerkannt. Dieser Anspruch wird heute in der Bundesrepublik nicht mehr anerkannt. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.