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Rentenüberleitung Ost

Bei der Zusammenführung der Alterssicherungssysteme der DDR mit dem bundesdeutschen Rentensystem entstanden eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, von denen insgesamt hunderttausende Menschen betroffen sind. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 1992 die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Renten- und Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht.

Die bei der Überleitung entstandenen Probleme können drei Themenkomplexen zugeordnet werden:
Erstens kam es zu „Überführungslücken“, weil Sachverhalte und Zeiten, die nach DDR-Recht rentenwirksam waren, nur noch übergangsweise galten oder ersatzlos wegfielen.
Zweitens wurden zusätzliche Versorgungen durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung weitestgehend liquidiert („Versorgungsunrecht“).
Drittens wurde bei als „systemnah“ betrachteten Versicherten willkürlich in die Rentenformel eingegriffen und so das Sozialrecht als politisches Strafrecht missbraucht.

Die PDS und seit 2005 die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag in jeder Wahlperiode eine Beseitigung der Renten- und Versorgungsungerechtigkeiten verlangt. Obwohl allesamt abgelehnt, haben ihre Initiativen dazu beigetragen, verschiedene Korrekturen zu erreichen. Sie waren eine Unterstützung für alle diejenigen, die vor die Sozialgerichte gegangen sind oder auf andere Weise außerparlamentarisch für Verbesserungen gestritten haben.

Zahlreiche Ungerechtigkeiten bestehen jedoch bis heute fort. Deshalb hat DIE LINKE die Problematik auch in dieser Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht und ein Antragspaket mit 19 parlamentarischen Initiativen eingereicht. Sie wurden wiederum gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, zumeist selbst Betroffenen, erarbeitet.

Die Anträge beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Überführungslücken: Betroffen davon sind unter anderem Menschen, die freiwillige Beiträge geleistet haben, Geschiedene, mithelfende Familienangehörige in Handwerksbetrieben, Leute, die ihren Partner oder ihre Partnerin bei dienstlichen Verpflichtungen ins Ausland begleitet und dort gearbeitet haben und diejenigen mit Zeiten für eine Aspirantur oder ein Sonderstudium, außerdem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Braunkohleveredlung, denen Zusagen für ihre Rente gemacht wurden.
  • Versorgungsunrecht: Dazu zählen Zusatzversorgungen unter anderem von Akademikern, die speziellen Regelungen für die Angehörigen von Bahn und Post sowie für Balletttänzerinnen und -tänzer.
  • so genanntes Rentenstrafrecht, das mit direkten Eingriffen in die Rentenformel das Sozialrecht politisch missbraucht und dessen Wertneutralität missachtet hat.

Bei der abschließenden Lesung am 24. Februar 2011 wurden die Anträge mehrheitlich im Bundestag abgelehnt. Mit einem weiteren Antrag (Drucksache 17/7034) hat die Fraktion inzwischen die Voraussetzung geschaffen, dass sich der Bundestag erneut mit der Rentenüberleitung und auch mit der Angleichung des Rentenwertes Ost an West befassen muss.


 

Mehr zum Thema

24.11.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/3879

Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten

Versicherte konnten in der DDR für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit zum Beispiel zur Kindererziehung freiwillige Beiträge in geringer Höhe (3 bis 12 Mark) zahlen und waren damit rentenversichert. Diese Regelung fiel mit der Rentenüberleitung ersatzlos weg. Diese Zeiten sollen wieder als rentenrechtlich wirksam anerkannt werden.

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24.11.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/3878

Rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitgereiste Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland erworbenen Ansprüchen

Ehepartnerinnen oder -partner von Personen, die dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Diese Zeiten sollen wieder rentenrechtlich anerkannt werden.

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24.11.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/3877

Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und vereinbart verlängerten Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR

Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Außerdem gab es vereinbarte verlängerte Bildungswege, zum Beispiel für Leistungssportler. Diese Zeiten wurden rentenwirksam, was aber nur maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.

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24.11.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/3876

Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie deren mithelfende Familienangehörige aus der DDR

Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden die Zeiten ihrer Selbständigkeit rentenwirksam. Diese Regelung galt maximal bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.

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24.11.2010 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/3875

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR

Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Auch Eltern von impfgeschädigten Kindern sind betroffen. Die Bundesregierung soll das Problem über den so genannten Lückenausgleich lösen.

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Dokumente zum Thema

Für Korrekturen bei der Überleitung der Alters- sicherungen der DDR...
16.03.2011 – READER

Für Korrekturen bei der Überleitung der Alters- sicherungen der DDR in bundesdeutsches Recht

Die Fraktion DIE LINKE hat auch in der laufenden Wahlperiode wieder Anträge zur Korrektur der Rentenüberleitung Ost vorgelegt. Eine Mehrheit des Bundestages stimmte gegen die Vorschläge und Forderungen der LINKEN. Das vorliegende Material enthält die 19 Anträge, die Bundestagsdebatten dazu vom 20. Mai 2010, 2. Dezember 2010 und 24. Februar 2011, außerdem eine Übersicht darüber, wie die einzelnen Abgeordneten aus den ostdeutschen Bundesländern abgestimmt haben. Herunterladen