Bei der Zusammenführung der Alterssicherungssysteme der DDR mit dem bundesdeutschen Rentensystem entstanden eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, von denen insgesamt hunderttausende Menschen betroffen sind. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 1992 die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Renten- und Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht.
Die bei der Überleitung entstandenen Probleme können drei Themenkomplexen zugeordnet werden:
Erstens kam es zu „Überführungslücken“, weil Sachverhalte und Zeiten, die nach DDR-Recht rentenwirksam waren, nur noch übergangsweise galten oder ersatzlos wegfielen.
Zweitens wurden zusätzliche Versorgungen durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung weitestgehend liquidiert („Versorgungsunrecht“).
Drittens wurde bei als „systemnah“ betrachteten Versicherten willkürlich in die Rentenformel eingegriffen und so das Sozialrecht als politisches Strafrecht missbraucht.
Die PDS und seit 2005 die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag in jeder Wahlperiode eine Beseitigung der Renten- und Versorgungsungerechtigkeiten verlangt. Obwohl allesamt abgelehnt, haben ihre Initiativen dazu beigetragen, verschiedene Korrekturen zu erreichen. Sie waren eine Unterstützung für alle diejenigen, die vor die Sozialgerichte gegangen sind oder auf andere Weise außerparlamentarisch für Verbesserungen gestritten haben.
Zahlreiche Ungerechtigkeiten bestehen jedoch bis heute fort. Deshalb hat DIE LINKE die Problematik auch in dieser Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht und ein Antragspaket mit 19 parlamentarischen Initiativen eingereicht. Sie wurden wiederum gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, zumeist selbst Betroffenen, erarbeitet.
Die Anträge beziehen sich auf folgende Themenbereiche:
Bei der abschließenden Lesung am 24. Februar 2011 wurden die Anträge mehrheitlich im Bundestag abgelehnt. Mit einem weiteren Antrag (Drucksache 17/7034) hat die Fraktion inzwischen die Voraussetzung geschaffen, dass sich der Bundestag erneut mit der Rentenüberleitung und auch mit der Angleichung des Rentenwertes Ost an West befassen muss.
Das wissenschaftliche Personal mit DDR-Biografie erhält wesentlich geringere Altersbezüge als die westdeutschen Berufskolleginnen und -kollegen. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die zwischen 1995 und 2005 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache dafür ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorsorge einbezogen werden.
Den Beschäftigten der Deutschen Post der DDR wird bis heute ihre Altersversorgung vorenthalten. Diese historische Altersversorgung war war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis ins Jahr 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen der Deutschen Post einlöst.
Den Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn der DDR wird bis heute ihre Altersversorgung vorenthalten. Diese Altersversorgung gab es bereits im 19. Jahrhundert, sie war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis hinein ins Jahr 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen der Deutschen Reichsbahn einlöst.
Für Menschen, die einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR angehörten und bis zum 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, soll tatsächlicher Vertrauensschutz hergestellt werden. Unter anderem soll nicht nur die normale Rente, sondern der gesamte vertrauensgeschützte Zahlbetrag bei Rentenerhöhungen dynamisiert werden.
In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche daraus wurden zu großen Teilen liquidiert. Über ein befristetes System "sui generis" soll das Versorgungsunrecht beseitigt werden.