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Rentenüberleitung Ost

Bei der Zusammenführung der Alterssicherungssysteme der DDR mit dem bundesdeutschen Rentensystem entstanden eine Reihe von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, von denen insgesamt hunderttausende Menschen betroffen sind. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 1992 die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Renten- und Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht.

Die bei der Überleitung entstandenen Probleme können drei Themenkomplexen zugeordnet werden:
Erstens kam es zu „Überführungslücken“, weil Sachverhalte und Zeiten, die nach DDR-Recht rentenwirksam waren, nur noch übergangsweise galten oder ersatzlos wegfielen.
Zweitens wurden zusätzliche Versorgungen durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung weitestgehend liquidiert („Versorgungsunrecht“).
Drittens wurde bei als „systemnah“ betrachteten Versicherten willkürlich in die Rentenformel eingegriffen und so das Sozialrecht als politisches Strafrecht missbraucht.

Die PDS und seit 2005 die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag in jeder Wahlperiode eine Beseitigung der Renten- und Versorgungsungerechtigkeiten verlangt. Obwohl allesamt abgelehnt, haben ihre Initiativen dazu beigetragen, verschiedene Korrekturen zu erreichen. Sie waren eine Unterstützung für alle diejenigen, die vor die Sozialgerichte gegangen sind oder auf andere Weise außerparlamentarisch für Verbesserungen gestritten haben.

Zahlreiche Ungerechtigkeiten bestehen jedoch bis heute fort. Deshalb hat DIE LINKE die Problematik auch in dieser Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht und ein Antragspaket mit 19 parlamentarischen Initiativen eingereicht. Sie wurden wiederum gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, zumeist selbst Betroffenen, erarbeitet.

Die Anträge beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Überführungslücken: Betroffen davon sind unter anderem Menschen, die freiwillige Beiträge geleistet haben, Geschiedene, mithelfende Familienangehörige in Handwerksbetrieben, Leute, die ihren Partner oder ihre Partnerin bei dienstlichen Verpflichtungen ins Ausland begleitet und dort gearbeitet haben und diejenigen mit Zeiten für eine Aspirantur oder ein Sonderstudium, außerdem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Braunkohleveredlung, denen Zusagen für ihre Rente gemacht wurden.
  • Versorgungsunrecht: Dazu zählen Zusatzversorgungen unter anderem von Akademikern, die speziellen Regelungen für die Angehörigen von Bahn und Post sowie für Balletttänzerinnen und -tänzer.
  • so genanntes Rentenstrafrecht, das mit direkten Eingriffen in die Rentenformel das Sozialrecht politisch missbraucht und dessen Wertneutralität missachtet hat.

Bei der abschließenden Lesung am 24. Februar 2011 wurden die Anträge mehrheitlich im Bundestag abgelehnt. Mit einem weiteren Antrag (Drucksache 17/7034) hat die Fraktion inzwischen die Voraussetzung geschaffen, dass sich der Bundestag erneut mit der Rentenüberleitung und auch mit der Angleichung des Rentenwertes Ost an West befassen muss.


 

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