Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Ihnen Hilfe zu leisten, ist ein humanitäres Gebot. Die Grenzen auf für Menschen in Not! Wer ihnen Hilfe verweigert, verstößt gegen ein elementares Gebot der Menschlichkeit.
Wer aus politischen oder ethnischen Gründen, wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht abgewiesen werden. Aus diesen guten Gründen wurde im Grundgesetz das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen.
Durch den Asylkompromiss aus dem Jahre 1992 und die anschließende „Harmonisierung der EU-Asylpolitik“ wurde dieses Grundrecht seiner Substanz beraubt. Die Grenzen der EU werden zu Hochsicherheitsgrenzen gegen Flüchtlinge ausgebaut. Folglich erreichen immer weniger Flüchtlinge überhaupt Deutschland. Wem das gelingt, der untersteht dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz (Wohnheimunterbringung, Sachleistungen), darf nicht selbst durch Erwerbsarbeit für seinen Lebensunterhalt aufkommen (Arbeitsverbot) und sich nicht außerhalb des zugewiesenen Wohnortes bewegen (Residenzpflicht).
Wer nach einem zermürbenden Anerkennungsverfahren politisches Asyl erhält, sieht sich immer häufiger Asyl-Widerrufsverfahren ausgesetzt, wenn die Behörden der Ansicht sind, die Lage im Herkunftsland habe sich geändert. Auch abgelehnten Asylsuchenden und Geduldeten muss nach längerem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht gewährt werden. Die Fraktion DIE LINKE tritt für eine humane Asylpolitik ein.
Die Fraktion DIE LINKE fordert:
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