„Auch die Bundesbank liegt mit ihrer Forderung richtig, dass sie dem IWF nur dann auf Wunsch der Bundesregierung Geld zur Verfügung stellen kann, wenn dies der Bundestag beschlösse. Tatsächlich würde damit die Haftung der deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über 211 Milliarden Euro ausgedehnt, was der Bundestag bisher ausgeschlossen hat. Also muss es zwingend neu beraten und entschieden werden. Alles andere wäre eine schwerwiegende Missachtung des Bundestages.“