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Pressemitteilung
19.03.2008 – 16. Wahlperiode – Wolfgang Nešković

Kein verfassungsrechtliches Gewissen - das Versagen der Frau Zypries


Zu der heute veröffentlichten einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt wird, erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:

"Der heutige Beschluss zeigt erneut, dass dem Gesetzgeber das verfassungsrechtliche Gewissen vollständig abhanden gekommen ist. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern begehen seit vielen Jahren Verfassungsbruch im Fortsetzungszusammenhang. Die Stopp-Signale des Verfassungsgerichts scheinen seit langem fest einkalkuliert und werden schlicht ignoriert.

Die einstweilige Anordnung, nach der die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden dürfen, war von vornherein absehbar, weil der Gesetzgeber weit über die zugrunde liegende EU-Richtlinie hinausgegangen ist. Er hat zudem zum wiederholten Male die bestehende verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz missachtet. Darin liegt auch ein persönliches Versagen von Bundsjustizministerin Zypries. Die von Datenschützern erhobene Rücktrittsforderung ist deshalb mehr als gerechtfertigt."
























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