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Pressemitteilung
08.03.2010 – Raju Sharma, Wolfgang Nešković

Verlängerung der Verjährungsfristen wäre wirkungsloser Aktionismus


"Eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen läuft auf wirkungslosen politischen Aktionismus hinaus", erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Missbrauch. Neskovic weiter:

"Der Vorschlag von Ministerin Schavan lässt das Kernproblem ungelöst. Im Zentrum der Debatte muss die Frage stehen, wie der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Internaten und anderen abgeschlossenen Erziehungsinstitutionen wirksam unterbunden werden kann. Die Frage der Verjährungsfristen geht hieran gänzlich vorbei. Es ist zudem fraglich, ob mehrere Jahrzehnte nach einem Missbrauchsvorfall ein rechtsstaatlich einwandfreies Strafverfahren überhaupt noch gewährleistet sein kann. Eine Verlängerung der Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche ist hingegen dringend geboten. So dürfen entsprechende Schmerzensgeldansprüche beispielsweise nicht einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen.

Die aktuellen Missbrauchsvorwürfe betreffen das Strafrecht. Deshalb gibt es einen gerechtfertigten gesellschaftlichen Anspruch auf eine öffentliche Aufklärung der Vorwürfe. Die Katholische Kirche hat deshalb keinerlei Anspruch auf eine rein interne Aufklärung der Geschehnisse."

Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: "Ich erwarte von der katholischen Kirche und von allen anderen Einrichtungen, in denen Missbrauchsfälle dieser Art geschehen, schonungslose Aufklärung, bei der die Opfer im Mittelpunkt der Betrachtung stehen müssen und eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft."

























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