Bundesrat kann das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 noch stoppen
Die vom Bundestag beschlossene Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes von neun auf sechs Monate bedürfe der Zustimmung des Bundesrats. Dies erklärt die Bundestagsabgeordnete der Linken, Heidrun Dittrich: „Es scheint sich abzuzeichnen, dass das Wehrrechtsänderungsgesetzt 2010 noch nicht die letzte Hürde genommen hat. Der Bundesrat kann das Gesetz wohl noch stoppen, da den Bundes- und Landesbehörden durch die Schaffung einer neuen Art von Dienst im Rahmen der für den Zivildienst vorgesehenen Auftragsverwaltung neue Aufgaben übertragen werden. Wir haben es also mit einer weitreichenden Qualitätsänderung zu tun, bei der das Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates vorsieht. (Artikel 87b Abs. 2 GG)“
Zu diesem Ergebnis kommt auch ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem Bundestagsbüro von Heidrun Dittrich vorliegt.
„Die Verkürzung der Wehrpflicht von 9 auf 6 Monate ist für die Bundeswehr kein Problem,“ so Heidrun Dittrich. „Wohl aber die Verkürzung des Zivildienstes für die Wohlfahrtsverbände und andere Träger, denen ohne Zivildienstleistende billige Arbeitskräfte verloren gehen.“
Heidrun Dittrich kritisiert, dass Zivildienstleistende oft Tätigkeiten übernehmen, die im Grunde von ausgebildeten Fachkräften ausgeübt werden müssten. „Zivis werden vor allem wegen der geringeren Lohnkosten bevorzugt eingestellt. So tragen sie unabsichtlich zur Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen bei, bzw. verhindern die Entstehung von neuen Arbeitsplätzen, etwa in der Patientenbetreuung.“
