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Pressemitteilung
29.07.2010 – Barbara Höll

DIE LINKE begrüßt Aufhebung der Steuerbeschränkung bei Arbeitszimmern


„Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung eine getroffene Entscheidung, welche schließlich durch das Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, im Nachhinein korrigieren muss. So nun auch die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten“, begrüßt Barbara Höll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden können. Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Seit 2007 mussten Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bilden, um steuerlich absetzbar zu sein. Dadurch wurden insbesondere Lehrerinnen und Lehrer sowie Freiberufler steuerlich schlechter gestellt, da sie in der Regel kein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt bekommen und so auf ein Arbeitszimmer zu Hause angewiesen sind. Mit der jetzigen Feststellung des Bundesverfassungsgerichts ist es nun wieder möglich, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Hierbei muss das Zimmer nicht mehr den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellen. Der verfassungswidrige Zustand muss nun rückwirkend bis 1. Januar 2007 beseitigt werden. Merkels Kabinett sollte endlich dazu übergehen, vor ihren Beschlüssen die Verfassung einzuhalten, um nicht danach ständig von Verfassungsrichtern Einhalt geboten zu bekommen.“

























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