Für eine neue soziale Idee.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichberechtigter politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen. Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 errang DIE LINKE 16 Direktmandate und ist im 17. Deutschen Bundestag mit 76 Abgeordneten - 41 Frauen und 35 Männern - vertreten. Die Fraktion trägt den Namen DIE LINKE.

Die Arbeit der Fraktion muss geplant, koordiniert und organisiert werden. Dies ist die Aufgabe des Fraktionsvorstandes. Er berät die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Entscheidungen treffen aber alle Abgeordneten nach Information durch die Arbeitskreise in den Fraktionsversammlungen.

Für die laufenden Geschäfte ist der Geschäftsführende Fraktionsvorstand zuständig, dessen Mitglieder von den Abgeordneten der Fraktion gewählt werden. Er setzt sich aus dem Fraktionsvorsitzenden, seinen Stellvertreter/innen ohne Funktionsbereich, der 1. Parlamentarischen Geschäftsführerin sowie der frauenpolitischen Sprecherin zusammen. Im Fraktionsvorstand arbeiten darüber hinaus die Stellvertreter/innen und Arbeitskreisleiter/innen, die Vizepräsidentin des Bundestages sowie die beiden Parteivorsitzenden mit. DIE LINKE stellt derzeit drei Vorsitzende von Bundestagsausschüssen, die dem Fraktionsvorstand mit beratender Stimme angehören.

Die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ohne Funktionsbereich vertreten den Fraktionsvorsitzenden. Die Stellvertretenden Vorsitzenden und Arbeitskreisleiter/innen tragen in erster Linie Verantwortung für bestimmte politische Bereiche. Sie koordinieren die Arbeit der Arbeitskreise aus den ihnen zugeordneten Bereichen. Für die Durchführung der organisatorischen Aufgaben der Fraktionsverwaltung sind die Parlamentarischen Geschäftsführer/innen verantwortlich.
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