Dass beim Verbraucherschutz in der digitalen Welt einiges im Argen liegt und deshalb Handlungsbedarf besteht, wird am Sondervotum der drei Oppositionsfraktionen im Bereich der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Verbraucherschutz der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ deutlich. Wir Linken wollen den Verbraucherschutz in der digitalen Welt stärken und ihn auf ein Niveau heben, das abseits der digitalen Welt schon lange existiert.
MehrBündnis 90/DIE Grünen beantragen heute (Drucksachen 17/13238 und 17/13257) jungen Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht zur Bundestagswahl zu geben.
Selbstverständlich unterstützen wir dieses Anliegen. Wir LINKE haben bereits in unserem umfassenden Antrag zum Wahlrecht –den wir Mitte der Legislaturperiode vorgelegt haben- die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre gefordert. Und in eine unserer Quellparteien –der PDS- stand die Forderung schon 1998 im Bundestagswahlprogramm.
MehrWir haben uns mit einem Antrag der SPD-Fraktion zu befassen, der darauf zielt, das System der Kriminal- und Rechtspflegestatistiken in Deutschland zu optimieren.Ich habe meine Zweifel, ob das mit den hier vorliegenden Vorschlägen tatsächlich erreicht werden kann. Was mich zweifeln lässt, ob der Antrag der SPD den richtigen Weg beschreitet und die passende Lösung für dieses Problem darstellt, ist die unter Punkt zwei beschriebene Forderung nach einer statistikbegleitenden, bundesweit repräsentativen und in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Bevölkerungsbefragung über Opfererfahrungen und Sicherheitsempfinden, die als Ergänzung des Systems der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken dienen sollen.
MehrDie Koalitionsfraktionen schlagen nunmehr vor eine Neuregelung in § 226a StGB vorzunehmen. Das ist aus meiner Sicht zunächst unproblematisch. Problematisch wird es aber, wenn eine Erhöhung des Strafrahmens auf 15 Jahre vorgenommen werden soll. Welchen Sinn und Zweck soll die Erhöhung des Strafrahmens eigentlich haben? Meinen Sie denn wirklich, dass Täter/innen sich von einer erhöhten Strafandrohung abschrecken lassen? Ich halte das für einen Aberglauben und es ist das Gegenteil von rationaler Kriminalpolitik. Mit einer solchen Strafrahmenerhöhung werden sie dem kriminellen Verhalten, welches der Genitalverstümmelung zugrunde liegt, nicht Einhalt gebieten.
MehrGroß war die Aufregung, als die GEMA und die VG Musikedition Ende 2011 36.000 Kindertagesstätten anschrieb und von ihnen eine Gebühr für das Kopieren von Notenblättern verlangte. Die Empörung war damals sehr gerechtfertigt, die Forderungen von GEMA und VG Musikedition ließen sich - zumindest rechtlich - nicht beanstanden. Moralisch mag das alles fragwürdig gewesen sein und realitätsfern sowieso – Erzieherinnen und Erzieher müssten akribisch Buch führen, um ja nicht mehr als die lizensierten 500 Kopien zu überschreiten – rein juristisch waren und sind GEMA und VG Musikedition im Recht. DIE LINKE fordert deshalb, diese Sonderregelung auch für Kindertagesstätten gelten zu lassen.
MehrDIE LINKE hat bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Antrag mit dem Titel „Akteneinsichtsrechte Dritter in die Verfahrensakten des Bundesverfassungsgericht stärken“ (Drs. 17/4037) vorgelegt. Nachdem die Koalitionsfraktionen unser Ansinnen damals noch als völlig untragbar kennzeichneten und damit den leider üblichen Reflexen bei noch so sachlich begründeten Anträgen der LINKEN unterlagen, haben sie sich zum Ende der Legislatur – leider nur in Ansätzen – eines Besseren belehren lassen und sind den richtigen Forderungen der LINKEN entgegen gekommen. Dabei sind sie aber auf halbem Wege stehen geblieben und werden mit ihrem Gesetzentwurf den Forderungen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft nicht gerecht.
Mehr„Das Internet bietet enorme Potenziale für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Seine Attraktivität und Innovationskraft verdankt es maßgeblich dem offenen und vergleichsweise einfachen Zugang für Nutzer und Anbieter sowie der Übermittlung von Datenpaketen ohne Diskriminierung unabhängig von Sender und Empfänger.“ Das stellte die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Konsens fest.
MehrDer vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung europäischen Rechts. Dabei geht es zum einen um das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren und zum anderen um das Recht auf Belehrungen und Unterrichtungen in Strafverfahren. Vom Grundsatz her begrüßen wir, dass Mindeststandards für die gesamte Europäische Union festgelegt werden. Aber es gilt auch hier: DIE LINKE will die höchstmöglichen Standards. Wir wollen für Europa und seine Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur kleine Verbesserungen, sondern das Beste.
MehrDas Internet und die Digitalisierung der Gesellschaft verändern unser Leben rasant. Es liegt an uns, wie wir diese Herausforderungen meistern. Die Linke stellt sich diesen Herausforderungen und wird die Handlungsempfehlungen aufgreifen, auch in der nächsten Legislaturperiode. Unser zentraler Ausgangspunkt ist dabei, das Internet als Raum der Freiheit, der Offenheit und des sozial gerechten Zugangs zu gestalten.
MehrDie Erweiterung der Rechte des Beschuldigten im Hinblick auf Belehrungspflichten sowie Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen sind positiv zu bewerten. Sie tragen dazu bei, dass die Waffengleichheit im Verfahren hergestellt wird.
Den positiven Umsetzungsakten stehen allerdings Regelungen gegenüber, die Wirkung zu Lasten der Beschuldigten entfalten. Es ist aus unserer Sicht nicht hinzunehmen, dass die Neureglung in § 187 Abs. 2 GVG davon ausgeht, dass eine mündliche Übersetzung oder mündliche Zusammenfassung wesentlicher Unterlagen im Regelfall ausreicht, soweit der Beschuldigte einen Verteidiger hat.
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