Nach wie vor bestehen rechtliche Probleme beim Thema Rechtsschutz in Wahlsachen. Dies betrifft etwa Parteien, die nicht zu Wahlen zugelassen wurden und für die es bisher keine Möglichkeit gibt, sich dagegen zu wehren. CDU/SPD/FDP/Grüne haben jetzt einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt. Leider haben sie hier die Hälfte vergessen. DIE LINKE hat Vorschläge für eine umfassende Refom gemacht und wir bieten gern unsere Mithilfe an.
MehrIn der Debatte um die Innovatinsfähigkeit der digitalen Wirtschaft in Deutschland darf nicht vergessen werden, dass es das Internet in erster Linie ein Kulturraum für Menschen ist. Innovationen im Netz zu fördern ist richtig, heißt aber nicht, die Geschäftsmodelle von großen Internetkonzernen zu schützen. Innovationen in der digitalen Wirtschaft brauchen vor allem einen Ausbau schneller Internetzugänge und eine gesetzliche Netzneutralität.
MehrMit dem, was die Grünen vorschlagen, verhindern sie wenig. Sie bekämpfen die Auswüchse dessen, was vorher schief gelaufen ist. Wir verschließen uns ihrem Antrag nicht, aber wir glauben, dass mehr dazu gehört, will man künftig, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt verhindern.
MehrVor dem Hintergrund dieser Geschichte und in Kenntnis dessen, dass der Begriff „Rasse“- bezogen auf Menschen - längst wissenschaftlich widerlegt, historisch überholt und ideologische extrem belastet ist, gehe ich davon aus, dass unser Antrag, diesen Begriff aus der Rechtsordnung und allen internationalen Dokumenten zu streichen, die Zustimmung aller Bundestagsabgeordneten finden wird.
MehrSämtliche Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafrechts über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung wurden für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Deshalb ist es aus unserer Sicht sinnvoll, im Rahmen einer Expertenkommission auch über den Referentenentwurf – seit gestern gibt es wohl auch schon einen Gesetzentwurf – zu reden.
MehrAm 17. Juli 2009 entschied der Bundeswahlausschuss, die Partei „Die Partei“ mit dem Vorsitzenden Martin Sonneborn nicht zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag zuzulassen. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Das will DIE LINKE ändern.
MehrDie Verwendung von Cookies im Internet ist heute nicht mehr wegzudenken. Cookies sind nötig um bestimmte Online-Dienste komfortabel nutzbar zu machen. Aber auch die Werbewirtschaft speichert die kleinen Browserdateien auf dem Computer von Nutzerinnen und Nutzern um umfangreiche Personenprofile zu erstellen. Dabei können Surfverhalten und Vorlieben aufgezeichnet und kapitalisiert werden. DIE LINKE unterstützt den Ansatz, dass vor dem Einsatz von Cookies eine informierte Einwilligung des Nutzers erfolgen muss und über den Einsartz von Cookies besser als bisher informiert werden muss.
MehrAm Anfang der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft" stand ein großes Versprechen: Es sollte nicht nur untersucht werden, welche gesellschaftlichen Veränderungen die Dynamik des Internets hervorbringt. Es sollten auch neue Wege der Bürgerbeteiligung beschritten werden. Leider hat sich die Kommission oft in Parteipolitik verkämpft und war wenig attraktiv. Aber es gibt noch genug Zeit um einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Die Internet-Enquete muss Vorbild für eine moderne, transparente und beteiligungsorientierte Politik sein.
MehrDer Datenschutz in sozialen Netzwerken ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Datenschützern und Betreibern wie Facebook. Oft sind Nutzungsbedingungen viele Seiten lang und für die Nutzer unverständlich formuliert. Was passiert genau mit meinen Daten, wo werden diese gespeichert und an wen werden diese weitergegeben? DIE LINKE fordert, persönliche Daten von Nutzerinnen und Nutzern umfassend zu schützen. Selbstverpflichtungen der Anbieter reichen nicht aus.
MehrSeit Jahren entwickelt sich in Deutschland eine rege Abmahnindustrie, die das Instrument der Abmahnung zum Zwecke des eigenen Profits missbraucht. So wurden im Auftrag von Rechteinhabern allein im letzten Jahr rund 600.000 Abmahnung mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro verschickt. DIE LINKE will dieser Praxis einen Riegel vorschieben und fordert unter anderem, dass der Schaden, der durch illegale Downloads entsteht gegenüber jedem einzelnen Beschuldigten nachgewiesen werden muss. Außerdem muss es einen Unterschied zwischen privaten Urheberrechtsverletzungen und kommerziellen Interessen geben um die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen.
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