Außer den bekannten Bezügen als Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender erhielt ich die nachstehend angegebenen meldepflichtigen Nebeneinkünfte.
Rechtsanwalt und Publizist
Meldepflichtige Nebeneinnahmen:
Das bedeutet, unabhängig von den Unkosten, vom Beginn der 17. Legislaturperiode bis einschließlich Februar 2013 einen durchschnittlichen monatlichen Bruttonebenverdienst von 848,78 €.
Wegen der Schweigepflicht können die konkreten Bezüge nicht angegeben werden. Es ist aber möglich, den durchschnittlichen Bezug zu veröffentlichen.
Die durchschnittliche Einnahme bei den vier Mandaten lag bei 5.917,82 €. Das bedeutet, unabhängig von den Unkosten, vom Beginn der 17. Legislaturperiode bis einschließlich Februar 2013 ein durchschnittliches monatliches Bruttoanwaltseinkommen von 577,35 €.
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Stufe 1:
über 1.000,00 € bis 3.500,00 €
Stufe 2:
über 3.500,00 € bis 7.000,00 €
Stufe 3:
über 7.000,00 €
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Monatlich mindestens 1.650,00 €